Karlsruhe. .
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine „maßgebliche Rolle“ bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner Begleitung eingenommen. Sie sei als Mittäterin anzusehen.
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine „maßgebliche Rolle“ bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahr 1977 eingenommen. Sie sei daher als Mittäterin anzusehen, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die heute 57-jährige Becker. Dies belege „die Gesamtwürdigung aller Beweismittel“. Es gebe jedoch „keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war“.
Becker wurde wegen Mordes an Buback und seinen beiden Begleitern - dem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizwachtmeister Georg Wurster - angeklagt. Die Anklage wurde bereits am 8. April vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Becker war am 27. August 2009 in Berlin festgenommen worden und befand sich bis zum 23. Dezember 2009 in Untersuchungshaft. (ddp)