Stuttgart. .
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker muss sich wegen des Buback-Attentats von 1977 demnächst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verantworten.
Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter muss sich die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Verdachts der Beteiligung an dem Attentat vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Stuttgart ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die heute 57-jährige Becker zu, wie es am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Der Prozess wird voraussichtlich Ende September beginnen.
Laut Anklage wird Becker vorgeworfen, „Mittäterin“ bei dem Anschlag auf Buback und dessen zwei Begleiter am 7. April 1977 gewesen zu sein. Becker war demnach „maßgeblich an der Entscheidung“ für das Attentat sowie dessen „Planung und Vorbereitung“ beteiligt. Am Vortag des Attentats soll sie an der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe mitgewirkt haben. Der Bundesanwaltschaft zufolge gibt es aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Becker auch eines der beiden Mitglieder des Kommandos der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) war, das den Anschlag auf den Wagen Bubacks von einem Motorrad aus verübt hatte.
1989 begnadigt
Becker war im August 2009 in Berlin verhaftet worden, weil laut Bundesanwaltschaft ihre DNA-Spuren an damaligen RAF-Schreiben gefunden worden waren. Sie wird seitdem verdächtigt, an der Ermordung Bubacks indirekt beteiligt gewesen zu sein. Der Bundesgerichtshof hob allerdings im Dezember den Haftbefehl wegen mutmaßlicher Mittäterschaft auf. Das Gericht sah Becker nur noch der Beihilfe statt der Mittäterschaft verdächtig und entließ sie aus der Untersuchungshaft, da keine Fluchtgefahr bestanden habe.
Die ehemalige Terroristin war 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schießerei mit der Polizei gefasst worden. Ein bereits damals gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz eines verbleibenden Tatverdachts keine für eine Anklageerhebung ausreichenden Beweise vorlagen. Becker wurde aber noch im Dezember 1977 in einem anderen Verfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen zu einer lebenslangen Haft verurteilt. 1989 wurde sie dann begnadigt. (afp/ddp)