Siegburg. .

Eine Altenpflegerin aus dem Rhein-Sieg-Kreis hatte Reste eines Patientenessens gegessen. Jetzt ist sie ihren Job los.

Weil sie den Rest eines Patientenessens gegessen hatte, hat eine Altenpflegehelferin (38) die fristlose Kündigung erhalten. Sie hatte üb­rig gebliebene Kartoffeln mit Sauce zu sich genommen, da sie befürchtet habe, wegen Un­terzuckerung zu kollabieren.

Der Essensrest wäre laut ihres Anwalts Jürgen Helser ansonsten im „Schweineeimer“ ge­landet. Der Vorfall er­eignete sich in Eitorf (Rhein-Sieg-Kreis). Vor dem Arbeitsgericht in Siegburg wies der Anwalt darauf hin, die Frau habe ständig unter Druck ge­standen und sich aufopferungsvoll für ihren Arbeitgeber eingesetzt.

Obwohl sie erst seit gut einem Jahr in dem Altenpflegeheim arbeitete, war sie be­reits Mitglied im Betriebsrat. Dieser stimmte der fristlosen Kündigung allerdings zu. Die 38-jährige alleinerziehende Mutter zweier Kinder kämpft nun dafür, dass die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird. Damit hätte sie nachträglich Anspruch auf einen Monat Lohn, den Zeitraum der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Außerdem stünde ihr ein weiterer Mo­natslohn von rund 1850 Euro als Abfindung zu. Ihr Anwalt forderte darüber hinaus ein gutes Arbeitszeugnis.

Kann fristlose in ordentliche Kündigung umgewandelt werden?

Die Richterin machte deutlich, dass das Pflegeheim nur begrenzte Aussichten habe, mit einer fristlosen Kündigung durchzukommen – auch wenn das Essen von übrig gebliebenen Mahlzeiten per Dienstanweisung verboten gewesen sei. Möglicherweise hätte das Heim die Mitarbeiterin zu­nächst abmahnen müssen. Denn nicht jeder Verstoß ge­gen eine Dienstanweisung rechtfertige eine fristlose Kündigung.

Innerhalb der nächsten zwei Wochen kann die Leitung des Altenheimes nun überlegen, ob sie bereit ist, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Ansonsten wird es zur Verhandlung kommen, in deren Verlauf das Gericht zu entscheiden hätte, welcher der beiden Parteien es Recht gibt.