Kiel. .

Sie nahm Pfandflaschen aus Mülleimern mit nach Hause - deshalb wurde eine Reinigungskraft in Schleswig-Holstein entlassen. Sie klagte gegen die Kündigung und bekam in erster Instanz recht. Am kommenden Mittwoch wird über die Berufung entschieden.

Weil sie in Mülleimern entsorgte Pfandflaschen mitgenommen hat, wurde einer Reinigungskraft in Schleswig-Holstein wegen Diebstahls fristgemäß gekündigt. In erster Instanz hatte die Kündigungsschutzklage der Schwerbehinderten vor dem Arbeitsgericht Lübeck bereits Erfolg.

Seit über 20 Jahren im Betrieb

Am kommenden Mittwoch (24.2.) will das Landesarbeitsgericht in Kiel in einer Berufungsverhandlung erneut über den Fall entscheiden (Aktenzeichen 3 Sa 441/09). Die Frau arbeitete seit mehr als 20 Jahren in dem Betrieb. In ihrem Arbeitsvertrag ist nach Angaben des Landesarbeitsgerichts geregelt, dass eine Mitnahme von Gegenständen aus dem zu reinigenden Objekt nicht gestattet ist. Das gilt ausdrücklich auch für geringwertige Gegenstände.

In den vergangenen Monaten hatten wiederholt fristlose Kündigungen von Mitarbeitern wegen Kleinigkeiten für Empörung in der Öffentlichkeit gesorgt, darunter der Fall einer Berliner Supermarktkassiererin, die einen Pfandbon im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. (ddp)