Essen. .

Der 42-jährige Sexualstraftäter, der in der vergangenen Woche in Bottrop einen 13-Jährigen in sein Auto gezerrt und sexuell missbraucht haben soll, muss eventuell mit einer Sicherungsverwahrung rechnen.

Der mehrfach vorbestrafte Mann, der bereits sowohl wegen sexuellen Missbrauchs als auch der Vergewaltigung von Kindern im Gefängnis gesessen hat, wird nun psychiatrisch untersucht. Je nach Ergebnis kann das nach Verbüßung der Haftstrafe eine Unterbringung in einer forensischen Einrichtung bedeuten. Das gab die Essener Oberstaatsanwältin Angelika Matthiesen gestern auf Anfrage bekannt.

Täter ist drogenabhängig

Das Mindestmaß für die in der vergangenen Woche begangene Tat beträgt laut Matthiesen fünf, die Höchststrafe 15 Jahre. Eine anschließende Sicherungsverwahrung sei nach aktueller Gesetzeslage „unbefristet möglich“.

Zum Zeitpunkt der Haftentlassung sei kein psychologisches Gutachten über den 42-Jährigen angefertigt worden, erklärte Matthiesen. Es habe lediglich ein älteres Gutachten vorgelegen, wegen einer Einweisung in eine Entziehungsanstalt aufgrund seiner Drogenabhängigkeit. Die hohe Rückfallquote bei Sexualstraftätern sei bekannt, sagte Matthiesen, „offenbar können wir sie nicht verhindern.“