Düsseldorf. .

Polizisten sollen besser vor Übergriffen geschützt werden, fordert die NRW-Landtagsfraktion. Bis zu fünf Jahre Haft soll es bei Gewalt gegen Polizisten geben.

Die CDU-Landtagsfraktion schlägt vor, Polizisten durch ein verschärftes Strafrecht gegen Übergriffe zu schützen. Notwendig sei die Einführung eines neuen Paragrafen 115 im Strafgesetzbuch, sagte der CDU-Rechtsexperte Peter Biesenbach am Dienstag in Düsseldorf. Bis zu fünf Jahre Haft soll es bei Gewalt gegen Polizisten geben

„In den vergangenen Jahren haben Respektlosigkeit und Aggressivität gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bundesweit ein Ausmaß erreicht, das Anlass zu großer Sorge bietet“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion zur Begründung. Egal ob bei Demonstrationen, bei Volksfesten, im Umfeld von sportlichen Großveranstaltungen oder im Alltag: „Die Spirale der Gewalt gegen unsere Ordnungshüter dreht sich ungehindert weiter. Wir haben es mit einer gesellschaftlichen Fehlentwicklung zu tun, die die Politik vor besondere Herausforderungen stellt“, fügte der Innen- und Rechtsexperte der Oppositionsfraktion hinzu.

Mehr Übergriffe

Zwischen 2005 und 2009 hat es demnach einen Anstieg der schweren Gewaltübergriffe, also solcher, die zu mindestens sieben Tagen Dienstunfähigkeit führen, um rund 60 Prozent gegeben.

Erforderlich sei deshalb „ein strafrechtlicher Sanktionsrahmen, der den Besonderheiten der veränderten Einsatzrealität in adäquater Weise Rechnung trägt“, sagte Biesenbach weiter. Nötig sei ein Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten“. Wer einen Amtsträger, einen Soldaten der Bundeswehr oder einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten während der Ausübung seines Dienstes tätlich angreife, müsse mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können. In besonders schweren Fällen plädiert die CDU für eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. ddp