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Der Suchmaschinen-Anbieter Google startet seinen Internet-Atlas „Street View“ Ende des Jahres in Deutschland mit 20 Städten. Es soll einfacher werden, sein eigenes Haus aus „Street View“ zu löschen. Datenschützer haben aber weiter Bedenken.
10 Tipps für Google
Google gibt sich handzahm: Der US-Suchmaschinenbetreiber möchte seinen Internet-Straßenatlas „Street View“ in Deutschland erst dann starten, wenn alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt und alle Widersprüche abgearbeitet sind. Zu diesem Zweck soll ab Montag ein vereinfachtes Internetformular auf www.google.de/streetview zu finden sein, mit dem ein schnelles Melden und Löschen von bedenklichen Bildern möglich sein soll.
Alle bislang eingegangenen schriftlichen Widersprüche würden ebenfalls berücksichtigt, erklärte Google. Zudem soll es auch weiterhin möglich sein, auf dem Postweg Einspruch gegen Aufnahmen im Straßenbilderdienst zu erheben.
Start wohl im November - mit dabei: Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg
Google möchte Street View am Ende des Jahres, voraussichtlich im November, mit den Straßendaten von 20 deutschen Städten starten. Darunter sind auch Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf und Essen. Außerdem werden Berlin, Bielefeld, Bonn, Bremen, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal verfügbar sein. Weitere Städte und Gemeinden sollen nach und nach in das Angebot eingepflegt werden.
Google möchte mit Street View Geld verdienen. Hotels und Restaurants, aber auch andere Firmen sollen beispielsweise Fotos ihrer Häuser und Ladenlokale mit ihren Internetseiten verknüpfen können und in Street View Werbung schalten. „Überall auf der Welt haben Betreiber von Immobilien-, Reise-, Hotel- und Gemeindewebseiten bisher schnell den Nutzen dieser Technologie erkannt“, erklärte Google.
Viel Kritik von Datenschützern an Google
Google musste nach der Ankündigung von Street View eine Menge Kritik einstecken. Datenschützer beschwerten sich darüber, das Unternehmen habe Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten, weil ungefragt Häuser fotografiert wurden. Außerdem habe die Firma gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, als sie während des Fotografierens auch nach Funkdatennetzen (W-LAN) gesucht und dabei übertragene private Daten abgefangen habe.
Google versuchte nun, die Wogen zu glätten. „Alle Aufnahmen sind nicht in Echtzeit, es sind keine Videos, sondern nur Momentaufnahmen ohne konkrete Zeitangabe“, erklärte eine Sprecherin des Unternehmens. Der Datenschutzbeauftragte bei Google Deutschland, Per Meyerdierks, sagte: “Wir haben nur Bilder aufgenommen, die jeder Passant und jeder Pressefotograf auch aufnehmen darf.“ Außerdem, so versprach Meyerdierks, werde jedes Gesicht und jedes Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht.
„Das System ist noch nicht perfekt“
Doch muss auch er eingestehen: „Das System ist noch nicht perfekt.“ Bislang passiere es immer noch, dass etwa Verkehrsschilder als Nummernschilder erkannt und entsprechend unkenntlich gemacht würden. Google arbeite aber daran, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Zudem setzt Google auf die Kraft der Nutzer: Was die Software nicht schafft, sollen die Street View-Betrachter besorgen. Wer Gesichter unkenntlich machen wolle, könne das mit ein paar Mausklicks veranlassen.
Widerspruch ist möglich
Wer in einer der 20 Start-Städte wohne, habe darüber hinaus vier Wochen Zeit, Widersprüche gegen Aufnahmen geltend zu machen. Alle Widersprüche, die Google innerhalb dieser Frist erreichten, so die Verantwortlichen, würde zügig abgearbeitet. Die beanstandeten Häuser und Motive fänden sich dann schon beim Start von Street View in Deutschland nicht im Angebot.
Während Google seinen Dienst Street View auf der Zielgeraden sieht, hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter noch Bedenken. „Google muss auch erklären, was mit den Daten der Menschen geschieht, die Widerspruch einlegen“, sagt Johannes Caspar. „Wir brauchen ein Verfahrensverzeichnis.“ Caspars Behörde ist für Datenschutzangelegenheiten bei Google zuständig, weil die Deutschland-Zentrale des US-Unternehmens in der Hansestadt steht.
Erneuter Besuch vom Datenschützer
Caspar fordert Google auf, Widerspruchsfristen entsprechend großzügig auszulegen. Google, so der Datenschutzbeauftragte, tue immer so, als komme das Unternehmen den Nutzern entgegen, dabei erfülle der Suchmaschinenbetreiber einfach nur die gesetzlichen Bestimmungen.
Caspar sieht bei Street View noch einige Punkte ungeklärt: „Das letzte grüne Licht ist noch nicht gegeben.“ Am Mittwoch stattet der Datenschützer Google einen erneuten Besuch ab.