Hamburg. .

Auf Google kommt jede Menge Ärger zu: Die Justizminister der Länder haben scharfe gesetzliche Auflagen für Streetview beschlossen: Die Verpixelung von Gesichtern und Kennzeichen soll Pflicht werden.

Auf den umstrittenen Straßenfotodienst Street View von Google kommen in Deutschland scharfe gesetzliche Auflagen zu. Die Justizminister der Länder wollen den Datenschutz bei Street View und ähnlichen Angeboten anderer Firmen stärken. So soll künftig eine Pflicht zur Verpixelung von Personen oder Autokennzeichen bestehen, wie die Justizministerkonferenz einstimmig am Freitag in Hamburg beschloss.

Eigentümer, Mieter und andere Betroffene sollen Widerspruchsrecht erhalten

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigt an, den Vorstoß in der Bundesregierung zu unterstützen. „Ich stehe dem aufgeschlossen gegenüber“, sagte sie. Zuständig für den Datenschutz ist das Innenministerium.

Die Justizminister fordern, Eigentümer, Mieter und andere Betroffene sollen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten erhalten. Rohdatensätze sollen nach der Verarbeitung in jedem Fall gelöscht werden müssen. Auf die Erhebung der Daten müssen die Anbieter vorab öffentlich hinweisen. Einem entsprechenden Gesetzesvorstoß mehrerer Bundesländer haben sich alle Länder angeschlossen, wie das Land Hamburg als Veranstalter nach der Konferenz mitteilte.

Google hatte Mitte Mai zugegeben, seit 2007 private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) erfasst und gespeichert zu haben. Das Unternehmen sammelte diese bei Kamerafahrten für den Dienst Street View, für den es in zahlreichen Ländern Straßenzüge fotografiert. Bei Bekanntwerden der Panne stellte Google die Fahrten in Deutschland ein. Viele Bürger hatten sich über die Fahrten beschwert. Bisher hat Google Street View in Deutschland nicht online geschaltet. In vielen anderen Ländern läuft der Dienst aber schon. Google hat bisher eine freiwillige Verpixelung versprochen.