Coesfeld/Gelsenkirchen.

Im Prozess um den Dreifachmord auf einem Coesfelder Campingplatz muss der 34-jährige Täter lebenslang hinter Gitter. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Tat fest. Der Mann hatte im August 2009 seine Ex-Freundin, deren Eltern mit einem Samuraischwert getötet.

Mit fast 90 Messerstichen und Schwerthieben hat ein 34-jähriger Maler nach Überzeugung des Münsteraner Landgerichts im vergangenen August auf einem Campingplatz in Coesfeld seine Ex-Freundin und deren Eltern aus Gelsenkirchen getötet. Wegen dreifachen Mordes verurteilte das Gericht den Angeklagten am Mittwoch zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung des Malers nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Motiv gibt Rätsel auf

„Die Opfer sind niedergemetzelt worden“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Skawran in seiner Urteilsbegründung. Das Motiv für die Bluttat blieb allerdings auch im Prozess rätselhaft. Möglicherweise habe der Angeklagte die Mutter seiner Tochter töten wollen, um das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter zu erlangen. Doch sei es auch möglich, dass sich der Angeklagte nur den drohenden Unterhaltszahlungen habe entziehen wollen, sagte der Richter. Fest stehe auf jeden Fall, dass der Angeklagte großen Hass verspürt habe. Anders seien die zahlreichen Verletzungen nicht zu erklären.

Einzige Überlebende des Blutbads ist die damals zehn Monate alte Tochter des Angeklagten. Die Polizei hatte das Kind auf einem Bett am Tatort gefunden. Da Mutter und Großeltern getötet worden sind, befindet sich das Kind nach Angaben des Gerichts zurzeit in einer Pflegefamilie. „Es wird schwer, dem Mädchen irgendwann zu erklären, warum es nicht bei den Eltern aufgewachsen ist“, sagte Skawran.

Lob für „kriminalistischen Spürsinn“ der Polizei

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte am 23. August 2009 nachts in die Laube der Familie geschlichen und hatte seine Opfer regelrecht massakriert. Die schwersten Wunden wurden den drei Opfern mit einem Samurai-Schwert zugefügt. Den beiden Frauen waren außerdem die Halsschlagadern durchtrennt worden. Insgesamt zählten die Rechtsmediziner fast 90 Stichverletzungen.

Der 34-Jährige hatte sich laut Urteil für die Tat schwer bewaffnet. Neben einem Samurai-Schwert trug er zwei Dolche, ein weiteres Messer, einen Teleskopschlagstock, eine Gaspistole und einen Elektroschocker bei sich. Sein Gesicht hatte er unter einer Sturmhaube versteckt. Dass der Angeklagte überführt werden konnte, ist laut Urteil vor allem dem „kriminalistischen Spürsinn“ von zwei Zivilbeamten der Polizei zu verdanken. Sie hatten bei ihrem Eintreffen auf dem Coesfelder Campingplatz ein Auto mit Kölner Kennzeichen entdeckt, das aus einem Seitenweg herauskam. Die Beamten hatten den Wagen verfolgt und zum Anhalten gezwungen. Im Kofferraum befanden sich Tatwaffen und Kleidung.

Der Angeklagte hatte im Prozess behauptet, dass er in der Tatnacht selbst angegriffen worden sei und sich nur verteidigt habe. Diese Notwehr-Erklärung grenzt nach Einschätzung der Richter allerdings bereits an eine „Verhöhnung der Opfer“. Schließlich habe der 34-Jährige bei der Tat keine einzige Verletzung davon getragen. (apn)