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Trotz des Verbots nerven Callcenter mit unerlaubten Werbeanrufen oder Gewinnversprechen. Ein neuer Trick: Angerufene sollen lediglich eine Nummer wählen, schon winkt das große Geld. Verbraucher können sich aber gegen solche Gaunereien wehren.

Mit einer alten Masche versuchen Betrüger in letzter Zeit wieder verstärkt Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen: Per Telefonanruf teilt eine Bandansage mit, dass man einen hohen Betrag oder sonst einen Preis gewonnen hat. Nun sollen Angerufene lediglich eine Nummer wählen, schon winkt das große Geld. Doch Vorsicht: Die Sache hat, natürlich, einen Haken: Es handelt sich in der Regel um eine teure 0900er- oder sonstige gebührenpflichtige Nummer, die man zurückrufen soll. Wer da zum Hörer greift, wird hingehalten und muss schnell zig Euro selbst zahlen. Und der Gewinn? Den machen nur die Betrüger.

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Allerdings können sich Bürger gegen solche Gaunereien wehren. Zum einen sollten sie niemals zurückrufen – zum anderen können sie solche Anrufe der Bundesnetzagentur melden (www.bundesnetzagentur.de).

Bundesnetzagentur kann eingreifen

Denn hat die Regulierungsbehörde alle notwendigen Daten wie etwa die Rufnummer, die man bei dem Gewinnversprechen zurückrufen sollte, kann sie Betrügern das Handwerk legen. „Dann steht uns ein Maßnahmenkatalog zur Verfügung“, sagt René Henn, Sprecher der Bundesnetzagentur. „Wir können den Anbieter abmahnen, die Rufnummer abschalten lassen oder ein Rechnungs- oder Kassierungsverbot verfügen.“

Die Behörde kann aber auch in anderen Fällen eingreifen, etwa bei unerlaubter Telefonwerbung. Seit August 2009 ist dies untersagt, es sei denn der Angerufene hat dafür die ausdrückliche Einwilligung gegeben. Immer verboten ist eine Rufnummerunterdrückung.

Solche Verstöße kann man ebenfalls der Bundesnetzagentur melden. „Alleine von August bis Dezember vergangenen Jahres sind bei uns 40 000 Beschwerden zu unerlaubter Werbung und Rufnummern-Missbrauch eingegangen“, so der Sprecher.

„Ping“-Anrufe

Ein weiterer Trick sind „Ping“-Anrufe, bei denen das Telefon nur einmal klingelt. Auf der Anzeige leuchtet dann eine Nummer auf. Wer zurückruft, landet – man ahnt es schon – bei einer teuren Nummer und muss blechen.

Auch beliebt sind fehlerhafte oder nicht vorhandene Preisansagen bei gebührenpflichtigen Anrufen sowie obskure SMS auf das Handy, bei denen man zurückrufen oder sich ein Bild herunterzuladen soll. Mit falschen Gewinnversprechen oder irreführenden Aussagen sollen Bürger zudem per Fax, Brief oder E-Mail verleitet werden, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen und dafür ordentlich zu zahlen.

In all diesen Fällen rät René Henn, Kontakt zur Bundesnetzagentur aufzunehmen. Und: „Bei unerlaubter Werbung sollte man keine sensiblen Daten wie Kontoverbindungen herausgeben, sondern am besten auflegen. Gewinnversprechungen sollte man ignorieren.“

Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen

Dem stimmt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW zu. „Die versprochenen Gewinne werden niemals ausbezahlt, es hat ja niemand etwas zu verschenken“, sagt sie. Auch warnt sie vor gewonnen Reisen. Dabei müsse man oft zunächst alle möglichen Gebühren bezahlen oder teure Ausflüge dazubuchen.

Zudem landen Teilnehmer solcher Reisen schnell in Verkaufsveranstaltungen. „Dort sollen sie Produkte von zweifelhaftem Nutzen zu überhöhten Preisen kaufen, wie etwa eine Heizdecke für mehrere Hundert Euro oder vermeintlich jünger machende Mittel für Tausende Euro“, erläutert die Verbraucherschützerin. Selbiges gelte für Gewinnversprechen, die etwa als Bedingung für das Geld die Teilnahme an einem Ausflug oder einer Verkaufsveranstaltung vorsehen. Auch hier rät Beate Wagner: „Finger weg.“