Bonn. .
Nach massiven Beschwerden von Verbrauchern geht die Bundesnetzagentur jetzt gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Die Behörde verhängte gegen mehrere Firmen Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro.
Die Bundesnetzagentur geht erstmals massiv gegen verbotene Telefonwerbung in Deutschland vor. In den vergangenen Wochen verhängte die Wettbewerbsbehörde Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro gegen Call-Center und Auftraggeber von unerlaubten Werbeanrufen. «Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren», sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde Matthias Kurth am Freitag in Bonn.
Der Hintergrund: Seit dem 4. August vergangenen Jahres gelten in Deutschland Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft werden können. Doch hat dies schwarze Schafe der Branche bislang nicht davon abhalten können, Verbraucher per Telefon zu belästigen. Bei der Bundesnetzagentur gingen in den vergangenen Monaten bereits mehr als 28.000 Beschwerden ein.
«Das ist kein Kavaliersdelikt»
«Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme», sagte Kurth. Er werde nicht hinnehmen, dass Unternehmen durch die telefonische Belästigung der Verbraucher Wettbewerbsvorteile erzielten.
Die Netzagentur verhängte deshalb Bußgelder nicht nur gegen die Call-Center sondern auch gegen die Unternehmen, die die Werbeanrufe in Auftrag gegeben hatten. Auch die Auftraggeber könnten sich nicht aus der Verantwortung stehlen. «Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen», betonte Kurth.I
n den vorliegenden Fällen stammten die Auftraggeber aus der Telekommunikations-, der Medien- und der Lotteriebranche. «Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden - Auftraggeber wie Call-Center - sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten», sagte der Behördenchef.
Behörde ist auf Hinweise der Verbraucher angewiesen
Den gegenwärtigen Bußgeldbescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. Dabei profitierte die Behörde von den Hinweisen betroffener Verbraucher. «Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch», sagte Kurth.
Die Bundesnetzagentur kann gegen unerlaubte Telefonwerbung allerdings nur eingreifen, wenn ihr die Verstöße detailliert und nachvollziehbar angezeigt werden. Notwendig seien genaue Informationen über das Datum, die Uhrzeit des Anrufs sowie die gegebenenfalls angezeigte Rufnummer. Für die Ermittlungsarbeit seien zudem - sofern bekannt - konkrete Namen der Anrufer, beworbene Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen über das anrufende oder werbende Unternehmen hilfreich, betonte die Behörde. Da Anzeigenerstatter unter Umständen auch als Zeugen angehört werden müssen, benötigt die Bundesnetzagentur außerdem die vollständigen Adressdaten des Beschwerdeführers. (apn)