Berlin. Mit dem Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung will der Bundestag der nervigen, alltäglichen Belästigung einen Riegel vorschieben: Telefonisch abgeschlossene Verträge können widerrufen, Anrufe ohne Einwilligung verboten werden, für getarnte Nummern drohen heftige Strafen.

Zwielichtige Telefonwerber haben es künftig schwerer, ihre Kunden zu überrumpeln. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Es führt ein umfassendes Widerrufsrecht für telefonisch geschlossene Verträge ein und droht Call-Centern, die mit unterdrückten Rufnummern arbeiten, mit Strafen bis zu 50.000 Euro. Außerdem muss künftig für solche Anrufe eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen.

"Guter Tag für die Verbraucher"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach vor dem Parlament von einem «guten Tag für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher». Das Widerrufsrecht bei Werbeanrufen für Lotterien oder Zeitschriften- und Zeitungsabonnements beträgt künftig einen Monat. Bisher gab es hier kein Widerrufsrecht. Bei anderen Angeboten beträgt es wie bei allgemeinen Vertragsabschlüssen 14 Tage.

Telefonisch geschlossene Verträge, mit denen «Schaltungen im Hintergrund» bei Dienstleistungsverhältnissen einhergehen, wie etwa Strom-, Gas- oder Telefonanbieterwechsel, werden erst wirksam, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt hat. Diese Lösung wollten mehrere Länder-Verbraucherminister und die Grünen sowie die Linken im Bundestag für alle durch unerlaubte Telefonwerbung zustande gekommenen Verträge haben. Weil dem nicht entsprochen wurde, stimmten die Grünen gegen den Gesetzentwurf; die Linken enthielten sich.

Das Gesetz soll nach drei Jahren erneut überprüft werden.

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