Karlsruhe. .
Das Landgericht Karlsruhe hat den Ex-SPD-Politiker Tauss wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Tauss sieht sich als Opfer der Staatsanwaltschaft.
Jörg Tauss braucht nach dem Urteilsspruch erstmal Abstand. „Ich steige jetzt eine Woche lang aufs Fahrrad“, sagt der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete am Freitag im Landgericht Karlsruhe nach der Verhandlung. Der 56-Jährige ist wegen Beschaffens, Besitzes und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Materials zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Beim Freistrampeln im Urlaub wolle er darüber entscheiden, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Tauss sieht sich als Opfer einer, wie er sagt, „völlig durchgeknallten“ Staatsanwaltschaft, von deren „Show“ sich das Gericht habe beeindrucken lassen.
Auf den von Tauss kritisierten Medienrummel geht der Vorsitzende Richter Udo Scholl in der Urteilsbegründung ausführlich ein: Das öffentliche Interesse sei nicht in die Strafzumessung eingeflossen, betont er und weist Tauss die Verantwortung an dem Rummel zu. Dieser selbst habe den Kontakt zu den Medien gesucht und sei noch während der Durchsuchung seiner Wohnung vor die Presse getreten. Zudem müsse er als Abgeordneter im Falle eines Prozesses mit einem besonderen Interesse rechnen. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft hingegen sei „aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden“, stellt Scholl klar. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Behörde die Medien von der Durchsuchung informiert habe.
Tauss: „Politisch-mediale Strafverfolgung“
Tauss gibt sich während der Urteilsverkündung zunächst gelassen. Er sitzt lässig auf der Anklagebank und lächelt immer wieder. Erst als der Richter den Raum betritt, sieht man dem 56-Jährigen die Nervosität an. Er weiß nicht so recht wohin mit seinen Händen. Nach der Urteilsverkündung bittet er die Journalisten um „zwei Meter“ Abstand, um sich mit seinen Anwälten zu beraten. Dann bricht es aus ihm heraus. Tauss ist sauer.
„Es war eine politisch-mediale Strafverfolgung“, schimpft er. Es sei „schlicht nicht wahr“, dass er den Medienrummel ausgelöst habe. Das Gericht sei der Darstellung der Staatsanwaltschaft aufgesessen. So habe etwa das Magazin „Spiegel“ schon über die Durchsuchung berichtet, bevor er selbst davon erfahren habe. Dennoch sei er froh, dass das Gericht den Fall „etwas sorgfältiger“ behandelt habe als die Anklagebehörde, fügt Tauss hinzu.
So habe das Gericht - anders als die Staatsanwaltschaft - ihm kein sexuelles Interesse an dem Besitz der Kinderpornos unterstellt. Ob er das Urteil akzeptieren wird, lässt der 56-Jährige offen: Er wolle bei seiner Entscheidung mit bedenken, dass eine Fortsetzung des Rechtswegs auch eine Fortsetzung „der Show“ der Medien bedeute.
Endgültiges Aus der Polit-Karriere
Politisch jedenfalls bedeutet das Urteil das endgültige Aus für den ehemaligen Bundestagsabgeordneten und baden-württembergischen SPD-Generalsekretär. Gleich nach der Urteilsverkündung legt ihm die Piratenpartei den Austritt nahe. Notfalls, deutet ein Sprecher an, werde die Partei über einen Ausschluss nachdenken.
Auch dem Vorsitzenden Richter ist klar, welche Dimension der Prozess für Tauss hat. Dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, für die es nicht einmal Auflagen gibt, hat laut Scholl einen einfachen Grund: „Der Angeklagte ist durch das Verfahren bestraft - und zwar genug bestraft.“ Trotz offener Zukunft: Geldsorgen zumindest hat Tauss keine. Das Urteil wird dem Gericht zufolge nicht dazu führen, dass er seine Ruhestandsbezüge als Abgeordneter verliert. (ddp)