Darmstadt. .

Seit 1. April müssen Schufa & Co. kostenlos Auskunft geben. Die „Stiftung Warentest“ hat die Richtigkeit der Auskünfte getestet und kommt zu einem alarmierenden Ergebnis. Gleichzeitig nehmen auch die Beschwerden bei den Datenschützern zu.

Seit Schufa & Co. Verbrauchern kostenlos Auskunft geben müssen, mehren sich die Beschwerden über die Auskunfteien. „Wir haben seither viele Eingaben von Bürgern“, bestätigte Renate Hillenbrand-Beck von der für die Schufa zuständigen Datenschutzaufsicht in Darmstadt gegenüber DerWesten.de.

Die Behörde, angesiedelt beim Regierungspräsidium Darmstadt, sammelt derzeit die Bürgeranliegen. „Wir prüfen das und werden mit den Auskunfteien das Gespräch suchen“, kündigte Hillenbrand-Beck an. Sie sieht in vielen Punkten zumindest „Klärungsbedarf“.

Seit 1. April müssen die Auskunfteien in Deutschland einmal pro Jahr den Bürgern kostenlos offen legen, welche Daten sie über die Person gesammelt haben. Fehler in den Daten können für Verbraucher fatal sein, schließlich holen sich Banken, Händler, Telekommunikationsunternehmen vor Vertragsabschluss Auskünfte über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden ein.

Schufa wird mit Auskunftsgesuchen überrannt

Im ersten Monat der neuen Regelung verlangten 224.000 Personen Auskunft von der Schufa – fast doppelt so viele wie im April vor einem Jahr. Auch daran mag es liegen, dass sich Bürger bei der Datenschutzaufsicht Darmstadt über lange Bearbeitungszeiten beschwerten. Die Schufa-Kartei enthält Daten von rund 65 Millionen Menschen.

Die Vorwürfe gehen aber noch viel weiter, und lassen die Darmstädter Datenschützer aufhorchen. So monierten Verbraucher, dass sie zunächst den Personalausweis vorlegen mussten. „Im Einzelfall ist das sicher notwendig. Wenn es generell passiert, sehen wir das kritisch“, sagte Renate Hillenbrand-Beck. Die Schufa bestätigt, dass sie vor Aushändigung den Personalausweis sehen will und argumentiert: „Das ist das sicherste Verfahren und dient dem Datenschutz“, so ein Sprecher.

Des Weiteren wunderten sich laur Datenschutzbehörde Verbraucher darüber, dass die Schufa frühere Anschriften verlangt, obwohl die Betreffenden lange Zeit schon am selben Ort wohnten. Kritik gab es außerdem, dass die Schufa angeblich auf das Ausfüllen ihrer Bestellformulare drängte. Formlose Schreiben wurden nicht akzeptiert. Schließlich gab es Verständnisfragen zum so genannten Scoring. Dieser Wert wird aus den gesammelten Daten berechnet und beschreibt die Kreditwürdigkeit.

Schufa weist Kritik zurück

Befeuert wurde die Debatte durch einen Bericht der Zeitschrift „Finanztest“. Demnach waren die von der Schufa ausgehändigten Daten nur bei elf von 89 Testpersonen korrekt und vollständig. Es fehlten häufig Vermerke über laufende Kredite, Kontos oder Handyverträge.

Die Schufa wies am Mittwoch die Vorwürfe zurück. Nach ihrer Darstellung sind nur wenige Daten tatsächlich falsch. „Finanztest“ spreche selbst nur von einem Prozent. Dass Angaben fehlten, sei nur teilweise auf Fehler zurückzuführen. Möglich sei auch, dass die Unternehmen, deren Verträge bei den Testpersonen fehlten, nicht mit der Schufa, sondern mit anderen Auskunfteien kooperierten oder dass es sich dabei gar nicht um meldepflichtige Vertragstypen handle. Beispielsweise sind Hypothekenkredite nicht meldepflichtig. Für Girokonten galt dies bis 2006.

DerWesten hat die wichtigsten Änderungen ab 1. April zusammengefasst, und sagt, worauf Verbraucher bei der Schufa-Auskunft künftig achten sollten: