Datteln. Dem Energiekonzern Eon droht bei seinem Steinkohlekraftwerk in Datteln vorerst kein totaler Baustopp. Die Bezirksregierung Münster hat am Montag einen weiteren Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zurückgewiesen. Das Projekt steht aber nach wie vor auf der Kippe.

Die Bezirksregierung Münster hat am Montag die Anträge des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgelehnt. Bekanntlich hatte die Umweltschutzorganisation auch eine aufschiebende Wirkung für die Teilgenehmigungen 2 und 3 beantragt - was nach den vorweg gegangenen Entscheidungen einen totalen Baustopp auf dem Kraftwerksgelände bedeutet hätte.

Nach der aktuellen Entscheidung der Münsteraner Behörder dürfen nun die Bauarbeiten - etwa am Kühlturm und am Kesselhaus - fortgesetzt werden. Dass auch Sicherungsarbeiten für die Winterfestigkeit nach der 5. Teilgenehmigung möglich sind, hatte die Bezirksregierung bereits vor zehn Tagen entschieden.

OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Gründe für die Ablehnung des Antrages liegen nach Angaben der Bezirksregierung unter anderem darin, dass das Urteil des OVG Münster vom 3. September, wonach der Bebauungsplan unwirksam ist, noch keine Rechtskraft erlangt hat. Zudem hätten sowohl die Stadt Datteln als auch Eon Kraftwerke fristgerecht Beschwerden über die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Hierüber stehe eine Entscheidung aus.

Eon, so stellte die Bezirksregierung fest, baue weiter auf eigenes Risiko. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung: „Kann das Kraftwerk auch zukünftig keine Zulassung erhalten, müsste der ursprüngliche Zustand des Grundstückes wieder hergestellt werden. Allerdings erwiese es sich als sehr aufwändig und kostspielig, wenn die Firma Eon Kraftwerke jetzt alle Bauarbeiten, die teilweise mit Spezialkräften ausgeführt werden und eng aufeinander abgestimmt sind, stornieren müsste.” Etwa 1000 Arbeitnehmer wären hiervon betroffen.

Die immissionsschutzrechtlichen Interessen der Anwohner und des BUND seien berücksichtigt worden, konnten aber im Rahmen der Gesamtbetrachtung nicht überwiegen. Gleichzeitig teilte die Bezirksregierung mit, dass die rechtliche Situation neu zu beurteilen sein werde, wenn das Urteil des OVG Münster rechtskräftig und die Aufhebung planungsrechtlicher Grundlagen rechtswirksam werden würden.