Witten. Ein Wittener springt bei einem Raubüberfall vom Balkon. Im Prozess gegen die zwei Täter verweigert er eine Zeugenaussage. Das ist der Grund.

Im „Balkonsprung-Prozess“ um den Raubüberfall in einer in einer Wohnung am Rand des Helenenbergs in Witten hat das Überfallopfer eine Zeugenaussage verweigert. Zuvor hatte der Wittener den Gerichtssaal am Bochumer Landgericht auch nicht als normaler Zeuge betreten, sondern war von Wachtmeistern vorgeführt worden. Aus dem Gefangenentrakt - denn aktuell sitzt er eine Gefängnisstrafe ab.

Das Gericht hatte dem Überfallopfer vom 14. Januar 2022 eine Auskunftsverweigerung ausdrücklich mit Blick auf die Gefahr eines eigenen Strafverfahrens zugebilligt. Da die zwei angeklagten Täter zuletzt behauptet hatten, dass es bei dem Raubüberfall um die Begleichung von Schulden aus vorherigen Drogengeschäften gegangen sein soll, hätte sich der Wittener im Fall einer Aussage möglicherweise selbst belasten müssen. Nach entsprechender Belehrung fasste sich der Wittener vor Gericht kurz: „Ich möchte nichts sagen.“

Wittener springt zweieinhalb Meter in die Tiefe

Die zwei Angeklagten (30,33) aus Witten haben zuletzt bereits zugegeben, dass sie dem Wittener damals wegen nicht beglichener Drogenschulden in Höhe von 400 Euro einen Besuch abgestattet, die Wohnung am Helenenberg gestürmt, ihn geschlagen und bedroht haben. Im Verlauf des Gerangels soll das Opfer damals blitzschnell zum Balkon gerannt, über die Brüstung etwa zweieinhalb Meter in die Tiefe gesprungen und am Ende schwer verletzt worden sein.

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Nicht zuletzt weil beide Angeklagte auch schon bereits vorbestraft sind, stehen am Ende empfindliche Haftstrafen im Raum. Die Staatsanwaltschaft will beide Wittener offenbar im Gefängnis sehen. Mit Blick darauf, dass der ältere Angeklagte sich in seinem Geständnis erinnert hat, dass er am fraglichen Tag angeblich massiv betrunken gewesen ist, soll nun noch ein Sachverständiger zur Frage einer etwaigen Schuldeinschränkung befragt werden. Der Prozess wird am 5. Dezember fortgesetzt.

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