Witten. An einem Mehrfamilienhaus in Witten wechseln ständig die Namen am Klingelschild. Hier wohnt eine Bestellbetrügerin. Jetzt steht sie vor Gericht.

Eine 37-jährige Frau aus Witten ist völlig skrupellos: Sie bestellt dreist Pakete auf den Namen ihrer beiden Halbschwestern. Die Waren behält sie für sich und bezahlt sie nicht. Deshalb gab es jetzt einen Strafprozess vor dem Amtsgericht. Elf Betrugsfälle listete die Anklageschrift auf, begangen von Anfang Juni bis Mitte August vergangenen Jahres.

In dem Mehrfamilienhaus in Annen, in dem die Angeklagte wohnt, wechseln regelmäßig die Namen an den Klingelschildern. Manchmal stehen darauf sogar mehrmals am Tag zwei oder drei verschiedene Namen. Die Stiefschwester (49) der Angeklagten hat davon Handyfotos gemacht und sie Richterin Dr. Barbara Monstadt als Beweismittel vorgelegt.

Schwestern wollen mit Wittenerin nichts mehr zu tun haben

Denn die Stiefschwester ist, genauso wie die jüngere Stiefschwester (29), das Opfer mehrerer Bestellbetrügereien geworden. Sie haben sich großen Ärger bei Firmen und der Schufa eingehandelt, weil auf ihren Namen zahlreiche Pakete bestellt, aber nie bezahlt wurden. Täterin war offenkundig die Schwester. Das nahe Verwandtschaftsverhältnis zur Angeklagten spielt inzwischen keine Rolle mehr. Der Draht zwischen ihnen ist längst abgerissen: „Mit dieser Frau, die noch nie in ihrem Leben ehrlich gearbeitet hat, wollen wir nichts zu tun haben“, sind sich die beiden geschädigten Frauen auf dem Gerichtsflur einig. 

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Offensichtlich konnte die Angeklagte alles gebrauchen, wenn es für sie kostenlos war: eine Spielekonsole, Tablets, eine 10-Reichsmark-Goldmünze, einen Handyvertrag, goldene Ohrringe mit der Aufschrift „in ewiger Liebe“ - alles im Gesamtwert von 1866,59 Euro. Nicht zu vergessen eine Uhr, extra angefertigt und wie immer unter falschem Namen bestellt: mit Fotos von ihr, ihrem Hund und dem Bild ihres damaligen Liebhabers.

Auch Ex-Freund war Bestellbetrüger

Dieser Ex-Freund (41) war ebenfalls ein erfolgreicher Bestellbetrüger, vielleicht sogar ihr großes Vorbild. Er sitzt seit Ende Februar wegen gleicher Taten im Gefängnis und muss dort bis März 2027 bleiben. Einige der jetzt angeklagten Fälle könnten auch auf sein Konto gehen.

Fünf Bestellbetrügereien hat die Angeklagte aber zugegeben. „Das ist das Minimum, was wir hier zu Ihren Lasten festgestellt haben. Da ist ja noch viel mehr“, heißt es im Urteil, das auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten lautet. Außerdem muss die Verurteilte 120 Sozialstunden ableisten. 

Scharfe Kritik übt Richterin Dr. Monstadt in ihrer Urteilsbegründung am Jobcenter, das die Angeklagte offenbar zur Altenpflegerin ausbilden will: „Bei acht Vorstrafen, wegen Urkundenfälschung und immer wieder wegen Betruges, geht das eigentlich gar nicht. Ich würde diese Frau jedenfalls nicht allein zu alten Menschen lassen.“

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