Witten. In dem Vergewaltigungsprozess gegen einen Wittener (42) hat das Gericht am Dienstag seine Mutter und eine Polizistin gehört. Was sie aussagten.
In dem Prozess um Vergewaltigung und sexuelle Nötigung hat das Landgericht Bochum am Dienstag die Mutter des 42-jährigen Angeklagten gehört. Der Mann soll am 18. Juli 2021 seine damalige Lebensgefährtin missbraucht und einen Tag später geschlagen haben.
Ihr Sohn sei eifersüchtig gewesen und habe in Trennungsphasen von seiner Freundin gesteigert Alkohol getrunken, so die 65-jährige Frau. Vom Drogenkonsum und sonstigem übermäßigem Alkoholgenuss will sie aber nichts mitbekommen haben. Der Staatsanwaltschaft fordert die Einweisung des Angeklagten in eine psychiatrische Klinik. Der Mann sei alkoholkrank und daher schuldunfähig. Zwei Gutachter folgen dem Prozess. Aktuell ist der Angeklagte bereits in einer Klinik untergebracht.
Wittener trank fünf bis acht Flaschen Bier am Tag
2016 verlor er seine Arbeitsstelle und trank sehr viel, zuletzt fünf bis acht Flaschen Bier täglich. Im Sommer 2020 hatte er die Frau kennengelernt, die er später vergewaltigt haben soll. Er zog in ihre Wittener Wohnung, war aber eifersüchtig, weil sie noch Kontakt zu ihrem Ex hatte. Anfang Dezember 2020 soll er die Frau geschlagen und getreten haben. Die Frau erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Jochbeinprellung. Deshalb war er zuletzt zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zu einer Trennung kam es dennoch nicht.
Die Frau sagt, der Mann habe ihr am 18. Juli 2021 vor ihrer Wohnung aufgelauert. Er bestreitet das, sie habe ihm sogar einen Wohnungsschlüssel gegeben. Im Schlafzimmer sei es zu einvernehmlichem Sex gekommen. Tags darauf begleitete er sie im Auto zur Frauenärztin. Als er ihr Handy kontrollieren wollte, sei es zu einer Rangelei gekommen. Während er vor der Arztpraxis auf ihre Rückkehr wartete, kam die Polizei und nahm den Mann fest.
Kontaktverbot gegen Angeklagten erwirkt
„Die Frau berichtete von einer körperlichen Auseinandersetzung im Auto“, sagte eine 27-jährige Polizistin am Dienstag aus. Sie habe unter Schock gestanden und nicht mehr ihren Wohnungsschlüssel gehabt. Seitens des Angeklagten war es schon vorher zu Gewalttaten gegenüber zwei anderen Frauen gekommen. Auch die Ex-Freundin, die er vergewaltigt haben soll, hatte ein Kontaktverbot gegen ihn bewirkt. Dennoch soll sie sich weiter mit ihm getroffen haben.