Witten. Nach Ausbruch der Geflügelpest in Dortmund müssen Tiere auch in Teilen von Witten im Stall bleiben. Was das EN-Veterinäramt genau angeordnet hat.
In Dortmund ist die hochansteckende Geflügelpest nachgewiesen worden. Dies hat nach Angaben des Kreisveterinäramtes auch Folgen für Halter in Witten und Herdecke.
Teile dieser Städte liegen in einem zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb und damit in der so genannten „Überwachungszone“. Dort gilt jetzt eine sogenannte „Aufstallpflicht“. Betroffen sind konventionelle Höfe und Biobetriebe sowie private Hausgeflügel-Bestände. Dort dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nicht mehr nach draußen.
Tiere in Witten können auch in geschlossenen Volieren untergebracht werden
Alternativ zum geschlossenen Stall können die Tiere in Volieren untergebracht werden. Diese müssen aber so gesichert sein, dass von oben kein Vogelkot eindringen kann, ebenso wenig Wildvögel. Vor ihnen muss auch das Futter geschützt sein. Tränken dürfen nicht mit Wildgewässern verbunden sein.
An den Ein- und Ausgängen der Ställe sind Schuhe und Hände zu desinfizieren. Die Ställe dürfen nur mit „betriebseigener Kleidung“ betreten werden. Besucherkontakte gilt es zu vermeiden oder aufzuzeichnen. Erhöhte Verluste und Leistungsrückgänge sind dem Veterinäramt „unverzüglich“ zu melden, so die Kreisbehörde.
Verordnung im Internet liegt Karte des Sperrbezirks bei
Angesichts der Ausbreitung der Geflügelpest H5N1 in NRW sollten Geflügelhalter im EN-Kreis, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, dies schnellstens beim Veterinäramt nachholen, heißt es. Die Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest findet man auf www.enkreis.de. Auf einer Karte ist das Gebiet eingezeichnet, wo die Tiere im Stall bleiben müssen.