Witten. Auch der Bundesrat hat Lockerungen für Geimpfte und Genese abgesegnet. Was sich damit für diese Menschen in Witten jetzt ändert.
Vollständig geimpfte und genesene Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises bekommen mehr Freiheiten als bisher. Denn Bundestag und am Freitag auch der Bundesrat haben die sog. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung abgesegnet. Damit verbunden sind zusätzliche Erleichterungen, die über das hinausgehen, was in Nordrhein-Westfalen bereits seit Montag, 3. Mai, gültig gewesen ist.
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So werden vollständig Geimpfte oder Genese bei privaten Zusammenkünften oder ähnlichen sozialen Kontakten mit Blick auf die jeweils zugelassene Anzahl von Personen nicht mehr mitgezählt. Auch an Ausgangssperren müssen sie sich nicht länger halten und die Pflicht zur Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten entfällt. Es sei denn, die Person trägt eine Virusvariante, die vom Robert-Koch-Institut als besorgniserregend eingestuft ist. Aufgehoben ist zudem die Beschränkung, kontaktlosen Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ausüben zu dürfen.
Einige Punkte der Bundesverordnung sind gleich wie NRW-Regeln
In anderen Punkten ist die Bundesverordnung mit den knapp eine Woche alten NRW-Regelungen deckungsgleich. Dies gilt beispielsweise für die Gleichstellung von Genesenen und Geimpften mit negativ Getesteten, wenn es um Einkaufen mit Termin (“Click and Meet“), den Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten oder den Termin beim Friseur geht. Hier ersetzen der Impfpass oder der Nachweis eines positiven PCR Tests den negativen Schnelltest.
Die neuen Regeln sollen bereits ab Sonntag, 9. Mai, gelten. Dafür ist noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt notwendig. Geimpften und Genesene müssen aber weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Abstandsgebote einhalten.