Witten. Seit dem 20. März gelten neue Corona-Regeln für den Arbeitsplatz. Arbeitgeber in Witten rufen aber nicht alle Mitarbeiter zurück in die Büros.
Seit dem 20. März gelten neue Corona-Regeln für den Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet, Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten zu lassen - wenn dies die berufliche Tätigkeit zulässt. Eine Homeoffice-Pflicht gibt’s nicht mehr. Unternehmen und Verwaltungen können jetzt entscheiden, von wo aus gearbeitet wird. Bei vier großen Wittener Arbeitgebern müssen nicht alle Mitarbeiter zurück in die Büros.
Beim Annener Unternehmen Ruhrpumpen wurde hierzu bereits vor Wochen eine Betriebsvereinbarung geschlossen. „Wir haben positive und negative Erfahrungen mit dem Homeoffice gemacht, die positiven überwiegen aber“, sagt Personalchef Tobias Piechura. Es gebe zwar kein Anrecht mehr auf Homeoffice, die Firma biete dieses aber Mitarbeitern weiterhin an - immer zeitlich begrenzt für zwölf Monate. 60 Prozent der Arbeitszeit müssten im Unternehmen geleistet, 40 Prozent von daheim aus. „Dies muss von Mitarbeitern dann jährlich neu beantragt werden.“ Außerdem könnten Mitarbeiter auch an Tagen mobil arbeiten, an denen sie private Dinge regeln müssten.
Ruhrpumpen-Personalchef weiß, dass Homeoffice zur Arbeitszufriedenheit beiträgt
An seinem Annener Standort beschäftigt der Pumpenbauer 290 Menschen. Für 40 bis Prozent sei Homeoffice möglich. Tobias Piechura: „25 bis 30 Prozent machen davon Gebrauch.“ Homeoffice trage zur Arbeitszufriedenheit bei, weiß der Personalchef. Auch jüngere Leute, bei denen das Thema „Work-Life-Balance“ eine Rolle spiele, wüssten diese Flexibilität zu schätzen.
Bei der Stadt Witten, mit rund 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gibt es eine sogenannte Dienstvereinbarung zum Homeoffice. Die regele dies unabhängig von Corona, so Sprecherin Lena Küçük: „Da es zum Selbstverständnis der modernen Arbeitgeberin Stadtverwaltung gehört, ein mobiles Arbeiten zu ermöglichen“ - sofern der Arbeitsplatz dies zulasse. Kollegen, die in ihre Dienststellen zurückkehrten, stelle die Stadtverwaltung weiter Selbsttests zur Verfügung. „Insbesondere alle nicht geimpften oder genesenen Mitarbeitenden werden aufgefordert, die Tests täglich bei Arbeitsbeginn oder idealerweise vorab zu Hause durchzuführen“, betont Küçük. Rathaus-Besucher sind weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.
Mitarbeitern des Finanzamtes wird noch das Arbeiten von zu Hause aus empfohlen
Wittens Finanzamt ist Arbeitgeber von rund 200 Menschen. „Aufgrund der immer noch hohen Infektionszahlen wird den Mitarbeitern empfohlen, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten“, sagt Philip Stromberg von der Pressestelle der Oberfinanzdirektion NRW in Münster. Es werde aber auch vor Ort in den Finanzämtern gearbeitet. Da die 3 G-Regelung weggefallen sei, sei ein Besuch im Wittener Finanzamt ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.
Auch die Universität Witten/Herdecke als großer Arbeitgeber mit rund 700 Beschäftigten will das Arbeiten im Homeoffice nicht abschaffen. Uni-Sprecherin Martina Kiphardt: „Dieses Angebot hat sich während der Corona-Pandemie als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Kontakten bewährt.“ Aufgrund der derzeitigen Coronalage wolle die Hochschule auch weiterhin Kontakte reduzieren.
Sprecherin der Universität Witten: „Wir wollen hier weiter vorsichtig sein“
Kiphardt, Leiterin der Abteilung Kommunikation und Marketing, betont jedoch auch, dass gemeinsames Arbeiten vor Ort auch wichtig und schön sei. Sie hat ihre zwölf Kolleginnen und Kollegen gebeten, doch wieder zwei Tage pro Woche zur Uni zu kommen. Die Voraussetzungen hierfür seien gegeben. Saßen vor Corona neun Menschen zusammen in einem 100 Quadratmeter großen Büro, sollen es jetzt nicht mehr als drei sein, sagt die Kommunikationschefin. „Wir wollen hier weiter vorsichtig sein.“ An der Universität müssten außerhalb der Büros auch weiter FFP2-Maske getragen werden.
Auch 3G-Regel am Arbeitsplatz abgeschafft
Die Coronaarbeitsschutzverordnung des Bundes, das am 18. März geänderte Infektionsschutzgesetz sowie in NRW die Corona-Schutzverordnung regeln viele der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus - auch am Arbeitsplatz.Seit dem 20. März 2022 entfällt auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer konnten vorher nur zu ihrer Arbeitsstätte kommen, wenn sie geimpft oder genesen waren, beziehungsweise einen aktuellen, negativen Schnelltest gemacht hatten. Ein Selbsttest reichte nicht aus. Arbeitgeber mussten dies täglich kontrollieren. Diese Nachweis- und Kontrollpflichten gelten allerdings weiterhin in Einrichtungen der medizinischen Versorgung, der Pflege und Betreuung zum Schutz sogenannter vulnerabler Menschen, zu denen etwa Ältere zählen.
Da für die Arbeit auf dem Campus auch nicht mehr die 3G-Regel (geimpft genesen, getestet) eingehalten werden muss, setzt die Hochschule auf einen Appell. Sie bittet alle Beschäftigten und Studierenden, sich unabhängig von einem Impf- oder Genesenenstatus regelmäßig auf das Corona-Virus testen zu lassen. Das von der Universität betriebene Testzentrum auf dem Hochschulgelände werde auch sehr gut angenommen, freut sich Martina Kiphardt.