Höntrop. Beim Umbau des Übergangs am Ginsterweg/In der Hönnebecke auf zwei Spuren will die DB die Vorfahrt ändern. Nachbarn fürchten um die Sicherheit.

Es hat lange gedauert, bis die DB Düsseldorf sich überhaupt zu der überraschenden Sperrung und der Aufstellung von Baucontainern am Bahnübergang Ginsterweg/In der Hönnebecke geäußert hat. Es wurden Fakten geschaffen, indem beidseits an der Böschung Strauchwerk entfernt wurde. Dabei war die Verbreiterung des Übergangs bestenfalls noch eine vage Erinnerung an eine Ankündigung, mehr nicht.

Auch entsprechende Verwaltungsvorlagen oder politische Beschlüsse in Bochum hat das Archiv nicht hergegeben. Verständlich, dass die Nachbarn eine anstehende Veränderung der Vorfahrt im Zuge der Baumaßnahme fürchten - auch wenn diese erst einmal ruht und die Sperrung zunächst wieder aufgehoben worden ist.

Probleme an einer abknickenden Vorfahrt

Die Bahn hatte inzwischen über die Regionaldirektion in Düsseldorf geäußert, eine Rechts-vor-links-Regelung dürfe es nicht geben, da die zügige Räumung des Übergangs nicht gewährleistet werde. Dieser Aussage stimmen auch die Nachbarn zu. Sie fragen sich allerdings. was geschieht, wenn bei einer Gegenverkehrsregelung auf dem Bahnübergang eine „abknickende Vorfahrt“ eingerichtet wird.

Es sei durchaus eine Vorfahrtsregelung, wenn Fahrzeuge auf der Hönnebecke aus Richtung S-Bahnhof auf der abknickenden Vorfahrt in den Ginsterweg einbiegen und ohne anzuhalten den Übergang queren. Das würde dann auch für mehrere Fahrzeuge hintereinander gelten.

Hönnebecke praktisch nicht einzusehen

Die Fahrzeuge allerdings, die aus dem Ginsterweg kommen und die abknickende Vorfahrt auf die Hönnebecke nach links in Richtung Berliner Straße verlassen wollen, müssten dann notgedrungen auf dem Übergang warten, und das im Notfall sogar, bis die Schranken sich senken.

Eine vorausschauende Fahrweise mit rechtzeitigem Anhalten vor dem Übergang scheint Kennern der Örtlichkeit nicht sinnvoll. Denn die Verkehrssituation in der Hönnebecke sei von da aus gar nicht einzusehen.

Damit bliebe nur übrig, ein Linksabbiegen zu untersagen und quasi eine Einbahnstraßenregelung auf der Hönnebecke einzurichten, nachdem die Bahn AG eben diese Regelung auf dem Ginsterweg aufgehoben hat.