Velbert. Schule-Schwänzen für Urlaubsschnäppchen: Velberts Schulleiter klären über „Ferienverlängerer“ auf und wie kostspielig der Versuch werden kann.
Lange Warteschlangen, überfüllte Flughäfen und teure Unterkünfte: Urlaub in der Ferienzeit könnte so schön sein, wenn nicht alle anderen auch Ferien hätten. Da scheint es verlockend, die Kinder ein paar Tage früher aus der Schule zu holen. „Es sind aber Abschiede und Feiern, die zum Schulalltag dazugehören und für die Kinder wichtig sind“, betont Wolfgang Köhler, Schulleiter der Velberter Grundschule Kuhstraße. Bei ihm, wie bei den meisten Schulleitern, landen regelmäßig Anfragen von Eltern, die ihre Kinder frühzeitig vor Ferienbeginn mit in den Urlaub nehmen wollen.
„Wenn Schülerinnen oder Schüler beispielsweise zur Sommer-Uni gehen und deshalb vor Beginn der Ferien schon abreisen müssen, stellen wir immer Bescheinigungen aus. Besonders kurz vor den Ferien achtet die Polizei genau darauf, wer in der Schule sein müsste“, erklärt Markus Ueberholz, Schulleiter des Gymnasiums Langenberg. Schulen und Polizei reagieren strikt auf sogenannte „Ferienverlängerer“ und wer erwischt wird, muss mit einem teuren Bußgeldverfahren rechnen.
So viele Fälle gibt es in Velberter Schulen
Laut der Bezirksregierung Düsseldorf gilt bei Schulpflichtverletzungen im Zusammenhang mit Ferien Folgendes: Wenn die Ferien unerlaubt verlängert werden und Schülerinnen und Schüler unentschuldigt den Unterricht oder andere verbindliche Schulveranstaltungen versäumen, müssen die Sorgeberechtigten für jedes schulpflichtige Kind mit einem Bußgeld rechnen. Bei volljährigen Schülern richtet sich das Bußgeldverfahren gegen den Schüler selbst. Bestehen im Falle eines entschuldigten Fehlens Zweifel an der Krankmeldung, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.
Laut mehreren Schulleitungen habe es in den letzten Jahren an den jeweiligen Velberter Schulen ungefähr ein bis zwei Fälle pro Jahr gegeben, in denen Eltern ihre Kinder unentschuldigt vorzeitig aus der Schule nehmen wollten. An weiterführenden Schulen (ausgenommen Hauptschulen und ein Großteil der Förderschulen) in der Bezirksregierung Düsseldorf gab es im vergangenen Jahr 3.242 Verfahren wegen Verletzung der Schulpflicht, mit 410 Verfahren im Zusammenhang mit den Ferien. Für Grundschulen, den meisten Förderschulen und Hauptschulen sind die Schulämter des Kreises zuständig.
So teuer ist die frühzeitige Abreise
Im Grundsatz sei mit einer Buße von zehn bis 80 Euro pro unentschuldigtem Fehltag zu rechnen. Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro pro Verfahren, nicht pro Tag. „Die höchste verhängte Bußgeldsumme im Zusammenhang mit Ferien lag im vergangenen Jahr bei rund 600 Euro, die durchschnittliche Bußgeldsumme für Schulpflichtverletzungen im Zusammenhang mit Ferien beläuft sich auf rund 110 Euro“, so eine Sprecherin der Bezirksregierung.
Doch die befragten Schulleitungen sind sich einig, das unentschuldigte Fehlen vor den Ferien seien eher Einzelfälle. „Natürlich gibt es auch Ausnahmegenehmigungen, wie Besuche von Ferienlagern oder Einladungen zum Bundestag, während klassische Urlaubsanfragen in der Regel abgelehnt werden“, erklärt NEG-Schulleiter Conrad Aust. „Im Normalfall kennen Eltern aber diese Regeln und verhalten sich entsprechend vorbildlich. Für Eltern, die die gesetzlichen Regelungen nicht kennen, sorgt die Schule für Aufklärung“, fügt er hinzu.
So werden Eltern in Velbert aufgeklärt
„Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird das Regelwerk der Schule besprochen, einschließlich des Umgangs mit Krankmeldungen und Fehlen vor den Ferien“, sagt der Schulleiter der Grundschule Kuhstraße. Dabei werde deutlich darauf hingewiesen, dass jeglichem Fehlen vor den Ferien nachgegangen wird. „Sobald ein Kind fehlt, kontaktiert eine Alltagshelferin der Schule die Eltern, um den Grund des Fehlens zu erfahren, sofern keine Krankmeldung vorliegt“, erklärt er.