Velbert. Wer sich bedroht fühlt, kann bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre beantragen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten und gewisse Anforderungen.

Jeder, der den Namen und das Geburtsdatum eines Velberters kennt und 11 Euro an die Stadtverwaltung überweist, kann die gültige Adresse dieses Mitbürgers von der Meldebehörde erfahren. Das ist ganz praktisch, wenn man beispielsweise ein Klassentreffen organisieren will und den einen oder anderen Mitschüler aus den Augen verloren hat. Aber nicht jeder möchte, dass die Meldebehörde seine Daten an jeden weitergibt, weil er vielleicht einen Job hat, in dem er Dinge tut, die nicht jedem gefallen und er deshalb bedroht wird. Das können beispielsweise Richter sein, Polizeibeamte, Politiker oder vielleicht auch Sozialarbeiter. Oder aber auch Frauen, denen ihre Männer Gewalt angetan haben und die sie sich nun vom Leib halten wollen.

So viele neue Eintragungen gab es in Velbert

Derart Gefährdete können von der Stadtverwaltung verlangen, ihre Daten zu sperren, wenn ihnen hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. „In Velbert haben derzeit 221 Menschen eine solche Sperre beantragt und erhalten, allein 2023 gab es 61 neue Eintragungen“, berichtet Hans-Joachim Blißenbach, Pressesprecher der Stadt Velbert. Ein Rolle dürfte hier auch der immer schärfer werdende Umgangston in den sozialen Medien spielen.

Meldesperre beantragen

Die Bürger können einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kostenfrei über den Link unter Onlinedienstleistungen der Stadt beantragen. Die Beantragung erfolgt online über ein Formular und wird elektronisch an die Meldebehörde weitergeleitet.

Bedrohung soll erschwert werden

Mit einer Gesetzesnovelle zum Schutz vor Rechtsextremismus und Hasskriminalität wurde vor einigen Jahren das Meldegesetz verändert und die Errichtung der Sperre erleichtert. Ziel ist es, potenziellen Straftätern zu erschweren, engagierte Menschen in ihrem Zuhause aufzusuchen und zu bedrohen.

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Doch der Antragsteller muss schon gute Gründe nachweisen, damit seine Daten tatsächlich gesperrt werden. Dann kann die Auskunftssperre formlos oder mit einem Download von der Serviceseite der Stadt beantragt werden. Allerdings müssen die Gründe dargelegt und auch belegt werden. So sollen dem Antrag beispielsweise Kopien von aktuellen Urteilen, gerichtlichen Anordnungen, Attesten, Polizeiberichten und Strafanzeigen beigelegt werden.

Auf zwei Jahre befristet

Hass und Hetze haben in den sozialen Medien deutlich zugenommen.
Hass und Hetze haben in den sozialen Medien deutlich zugenommen. © dpa | Fabian Sommer

Die Stadt entscheidet über die Auskunftssperre, die zunächst auf zwei Jahre befristet ist. Sie kann aber auf Antrag verlängert werden. Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann (ausgenommen Behördenauskünfte). Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört.

Dies kann jeder sperren lassen

Aber auch nicht gefährdete Bürger können ihre Meldedaten für gewisse Zwecke sperren lassen. Dann darf das Amt keine Daten an Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung übermitteln. Die Presse darf dann nicht über Alters- oder Ehejubiläen informiert werden,
Adressbuchverlage erhalten ebenso keine Auskunft wie eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft oder das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial.

Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken der Werbung
und des Adresshandels.