Wuppertal. Ein Jugendamtsmitarbeiter überrascht das Gericht mit Aussagen des Opfers aus einer Kinderschutzambulanz. Mutter war in psychiatrischer Behandlung

Eine Zeugenaussage und Unterlagen aus einem auswärtigen Jugendamt haben eine Wende im Missbrauchsprozess gegen eine angeklagte Mutter (34) aus Velbert gebracht. Die Frau zeigte 2013 ihren damaligen Ehemann an, der inzwischen verstorben ist. In ihrer Aussage bei der Polizei soll sie sich selbst belastet haben: Sie sei Mittäterin eines sexuellen Übergriffs auf eine ihrer Töchter aus erster Ehe. Anschließend hatte sie erklärt, sie habe sich alles nur ausgedacht. Das Landgericht Wuppertal muss neu verhandeln, nachdem ein erstes Urteil wegen Rechtsfehlern platzte.

Durch eine Zeugenaussage ist nun erstmals in einer Gerichtsverhandlung klar, dass die Angeklagte 2013 in einer psychiatrischen Klinik behandelt wurde. Die Richterinnen und Richter lassen sie jetzt von einem Gerichtspsychiater untersuchen.

Jugendamtsmitarbeiterin berichtet über detaillierte Aussage der Mutter

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Die neue Aussage brachte eine ehemalige Mitarbeiterin eines Jugendamtes ein, das 2013 die Kinder in einer Pflegefamilie unterbrachte. Ihr gegenüber habe die Angeklagte berichtet, ihr damaliger Ehemann habe angekündigt, er wolle mit ihrer Tochter Geschlechtsverkehr haben, wenn sie älter werde. Er habe verlangt, dass sie ihm die Vierjährige für sexuelle Handlungen ins Schlafzimmer rufe. Dem Bericht der Mutter zufolge habe er gesagt: „Hol’ Du deine Tochter. Wenn Du sie nicht holst, hole ich sie selbst.“ Der Mann soll gedroht haben: Er werde sich sonst trennen. Sie werde dann mit den Töchtern womöglich obdachlos.

Aussage völlig emotionslos vorgetragen

Im Jugendamt sei auch ein Psychiatrie-Aufenthalt Thema gewesen. Die Zeugin fügte hinzu: „Ich erinnere mich so genau, weil sie das alles völlig emotionslos vorgetragen hat. Ich habe mich gefragt: Was muss sie erlebt haben, dass sie das so erzählt?“

Zweifel am Inhalt des Gehörten berichtete die Zeugin nicht. Die Angeklagte hat im aktuellen Prozess erklärt, sie habe damals gelogen und nur ihren damaligen Mann belasten wollen. Unter Druck beim Gespräch im Jugendamt habe sie nicht gewusst, was sie sagen sollte.

Gegenüber einer Jugendamtsmitarbeiterin soll die Angeklagte ihren mittlerweile verstorbenen Mann belastet haben.
Gegenüber einer Jugendamtsmitarbeiterin soll die Angeklagte ihren mittlerweile verstorbenen Mann belastet haben. © dpa | Julian Stratenschulte

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Gutachten des Gerichtspsychiaters wird nun abgewartet

Weiteren Zündstoff in das Verfahren brachte ein Abteilungsleiter des selben Jugendamts als weiterer Zeuge ein: In seinen Akten befänden sich Aussagen der Mädchen in einer Kinderschutzambulanz - von denen bislang niemand im Gericht weiß, was sie enthalten. Der Zeuge kommentierte dazu: „Sie sind sehr detailliert.“

Fazit des vorsitzenden Richters zu diesem bisher ungesichteten Material, das die Angeklagte ent- aber auch belasten kann: „Das ist alles noch nicht verjährt.“ Die Jugendamtsakten kopiert sich das Landgericht. Mit Fortschritt im Prozess rechnen die Richterinnen und Richter, sobald das Gutachten des Gerichtspsychiaters vorliegt. Das wird nach derzeitigem Stand Mitte des kommenden Mai sein.