Wuppertal. Das Landgericht Wuppertal hat eine Velberterin des sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter für schuldig befunden. Das Urteil fällt mild aus.
Eine Velberter Mutter (33) ist des sexuellen Missbrauchs einer eigenen Tochter schuldig. So lautet das noch angreifbare Urteil des Landgerichts Wuppertal in einem Fall, in dem sich die Frau 2013 selbst angezeigt hatte. Ihren inzwischen verstorbenen Ehemann hatte sie als Haupttäter benannt. Das Mädchen war vier Jahre alt. Die bislang unbestrafte Frau braucht ein Jahr und sechs Monate Haft nicht zu verbüßen, sondern erhält Bewährung. Damit fällt das Urteil ausnahmsweise milde aus, wegen der Gesamtumstände. Der vorsitzende Richter stellte klar: „Der eigentliche Täter ist tot. Wenn der hier gesessen hätte, wäre das eine ganz andere Situation.“
Der verstorbene Mann war ursprünglich mit angeklagt. Beide Töchter der Frau stammen aus früherer Ehe. Laut Urteil verlangte der Mann von der damals 25 Jahre alten Angeklagten im Januar 2013, die Vierjährige ins Schlafzimmer dazu zu holen – für sexuelle Handlungen. Die Mutter habe sich schließlich sogar beteiligt. Das soll der Mann gewünscht haben. Später habe sie das Kind zurück ins Kinderzimmer gebracht.
Aussage vor Polizistinnen als „glaubhaft“ gewertet
Die Anklage beruht auf Angaben der Angeklagten bei der Polizei, zwei Monate nach der Tat. Das Jugendamt entzog ihr sofort beide Kinder. Im Lauf der Ermittlungen widerrief die Frau ihr Geständnis. Das Gericht stützt sein Urteil auf die Aussagen von Polizistinnen: Vor ihnen hatte die Angeklagte ausgesagt. Fazit des Gerichts: „Das waren detailreiche Schilderungen“ – und damit glaubhaft.
Das Gericht geht anhand von Beweisen davon aus, dass die Frau psychisch schwer belastet war – durch den Verlust ihres ersten Partners, durch einen neuen Mann, der sie unter Druck setzte und von dem sie abhängig war: „Sie musste tun, was er wollte.“ So habe sie es zumindest erlebt. Strafschärfend werteten die Richterinnen und Richter das Schicksal der Kinder: „Beide haben ihre Mutter verloren und befinden sich in psychologischer Behandlung.“ Eine Staatsanwältin hatte das Verhalten der Angeklagten als „erbärmlich“gewertet. Die Angeklagte kann Revision einlegen.