Mettmann. Die Führerscheinstellen rufen zum Umtausch der alten Führerscheine auf: Bis zum 19. Januar sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 dran.

Ob Grau, Rosa oder bereits eine Karte: alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen auch im Kreis Mettmann in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umgetauscht werden. Um jedoch einen Ansturm auf die Straßenverkehrsämter zu vermeiden, wird der Pflichtumtausch stufenweise durchgeführt.

Je nach Geburtsjahr beziehungsweise Ausstellungsjahr des Führerscheins ist man in den kommenden Jahren an der Reihe. Die Umtauschfrist am 19. Januar 2022 gilt für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Wer aus dieser Altersgruppe seit dem 1. Januar 1999 seinen Führerschein erhalten hat, der hat noch bis mindestens 2026 Zeit zum Umtausch. Dabei erlischt die Fahrerlaubnis selbst nicht.

Bewohnerinnen und Bewohner des Kreis Mettmann müssen für die Abwicklung nicht zur Führerscheinstelle - können dies jedoch. Den Antrag kann man auf der Internetseite des Kreises unter kreis-mettmann.de online stellen. Abgeliefert werden muss zum Beispiel der bisherige Führerschein (entweder endgültig, mindestens aber zur Entwertung) - dies ist jedoch auch per Post möglich.

Antragsteller im Kreis Mettmann erhalten eine vorübergehende Fahrerlaubnis

Sobald der Onlineantrag in der Führerscheinstelle eingegangen ist, erhält der Antragsteller eine vorläufige Fahrerlaubnis, diese ist für drei Monate im Inland gültig und dient als Nachweis bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins. In einem frankierten und adressierten Rückumschlag können dann Passbild, Ausweiskopien zusammen mit dem alten Führerschein auf dem Postweg an die Führerscheinstelle verschickt werden. Im Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin dann den EU-Kartenführerschein per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse der Antragstellerinnen und Antragsteller.

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Wer seinen Umtausch-Antrag persönlich vor Ort in der Führerscheinstelle in Mettmann einreichen möchte, sollte unbedingt das Terminvereinbarungs-Tool auf der Homepage des Kreises nutzen. In Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Monheim und Wülfrath werden die Anträge auch in den Bürgerbüros entgegengenommen. Die Gebühren für den Umtausch, die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins und der Direktversand des neuen Führerscheins betragen zurzeit 36,30 Euro. Wer sich so gar nicht von seinem alten Schätzchen trennen kann, erhält auf Wunsch zusätzlich den alten Führerschein entwertet und gebührenfrei zurück.