Sprockhövel. In 2025 kostet die Beseitigung von Restmüll 20 Prozent mehr. Übersicht städtischer Gebühren auch in den Bereichen Abwasser und Kommunalfriedhof.
Das neue Jahr bringt für die Menschen, die in Sprockhövel leben, auch Änderungen bei den Gebühren, die sie an die Stadt entrichten müssen. Hier eine Übersicht für Abfallentsorgung, Entwässerung und Kommunalfriedhof.
Müllentsorgung
Von großem Interesse sind die Gebühren, die die Bürgerinnen und Bürger für die Abholung des Mülls bezahlen müssen. Denn die kennen seit vielen Jahren nur eine Richtung - nach oben. Nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung werden die Gebührensätze für den Restabfall um etwa 19,51 Prozent steigen. Die Kosten pro Liter Restabfall steigen von 2,17 Euro auf 2,60 Euro, dabei sind die Kosten auf die einzelnen Behälter unter Berücksichtigung ihrer Größe plus einer Mietgebühr zu berechnen. Insgesamt ist der Restabfall um rund 20 Prozent teurer geworden: die 60-Liter-Tonne von 133 auf 159 Euro, die 120-Liter-Tonne von 264 auf 315 Euro, die 240-Liter-Tonne von 526 auf 629 Euro und die 1100-Liter-Tonne von 2414 auf 2887 Euro.
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Auch für die Biotonne müssen die Sprockhövelerinnen und Sprockhöveler tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten pro Liter wachsen von 1,06 Euro auf 1,23 Euro. Das sieht auf die Gefäße gerechnet so aus: Die Kosten für die 60-Liter-Tonne steigt von 64 auf 74 Euro, die der 120-Liter-Tonne von 128 auf 148 Euro, die der 240-Liter-Tonne von 256 auf 297 Euro. Biomüll wird also um rund 15,83 Prozent teurer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Erhöhungen aus den veränderten Gebühren des Ennepe-Ruhr-Kreises wie auch der Verwaltungskosten erklären.
Entwässerung
Die Niederschlagswassergebühr steigt von 1,06 Euro pro Kubikmeter auf 1,19 Euro und die Schmutzwassergebühr-Kanal steigt von 3,47 Euro pro Kubikmeter auf 3,85 Euro.
Kommunalfriedhof
Auch das Thema Beerdigung weist Gebührenerhöhungen auf, die für den Bereich Kommunalfriedhof in Niedersprockhövel zum Teil erheblich sind. Die Gebührensätze für die Grabnutzung steigen hier bemerkenswert hoch. Unterschieden wird dabei in zwei Kategorien: Beerdigungen von Kindern bis zum fünften Lebensjahr sowie ab dem fünften Lebensjahr.
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Im Einzelnen: Eine Sarggrabstätte im Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr kostet auf dem Kommunalfriedhof 3008 Euro (mit Pflege während der 25 Jahre Liegezeit 4102 Euro). Das entsprechende Kindergrab 902 bzw. 1230 Euro (kürzere Liegezeit 15 Jahre). Bei den so genannten Wahlgrabstätten, die eine Ruhezeit von 30 Jahren vorsehen, kostet die Sarggrabstätte 3610 Euro (mit Pflege 4922 Euro).
Insgesamt geht der Trend weg von der Sargbestattung, ebenfalls vom vergleichsweise kostspieligen Wahlgrab. Die Gebühr für eine Urnenerdgrabstelle beträgt auf dem Kommunalfriedhof in Sprockhövel 668 Euro (mit Pflege 1046 Euro). Anonyme Urnengräber kosten pauschal mit Pflege 1023 Euro). Soll die Stätte für die Urnenbestattung gewählt werden (Wahlgrabstelle), erhöhen sich die Gebühren auf 802 Euro (mit Pflege 1256 Euro). Soll die Urne im Wurzelbereich eines Baumes bestattet werden, kostet das 1416 Euro. Etwas exklusiver sind Bestattungen von Urnen in einer so genannten Urnenkammer (Urnenwand, Urnenstele). Hier fällt eine Gebühr von 3044 Euro an.
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Für eine Beerdigung ist jedoch nicht nur die Nutzung von Grund und Boden erforderlich, auch die Beerdigung an sich ist mit Gebühren belegt: Die Sargbestattung kostet 527 Euro (184 für Kleinkinder), die Urnenerdbestattung kostet 337 Euro (anonym 242 Euro).
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Interessant sind auch die Gebühren für die zahlreichen Nebenleistungen im Zusammenhang Beerdigung und Friedhof. So kostet die Nutzung der Trauerhalle für die Feier 270 Euro, die Nutzung der Orgel kostet 11 Euro (Einsatz des Organisten kostet offensichtlich extra), die Genehmigung für das Aufstellen eines Grabsteins oder dessen Veränderung kostet die Hinterbliebenen 70 Euro.
Es kann die Situation eintreten, dass ein belegtes Grab von den Angehörigen früher als vereinbart an die Friedhofsverwaltung zurückgegeben wird. Auch dafür muss bezahlt werden: Pauschal 50 Euro für ein Sarggrab, 30 Euro für ein Urnengrab.