Sprockhövel. 20 Monate nach dem Brand in Sprockhövel sagt das Landgericht Essen, wo das Verfahren steht. Und: Der Tatverdächtige sitzt nicht in U-Haft.
20 Monate nach dem Brand an der beliebten Ausflugsgastronomie Im Holland in Sprockhövel wartet die Öffentlichkeit gespannt, wann es zur Hauptverhandlung kommen wird. Das Landgericht gibt Neuigkeiten bekannt.
Kammer hat Anklageschrift intensiv geprüft
Die betreffende Kammer des Landgerichts Essen hat die vorgelegte Anklageschrift intensiv geprüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. „Jetzt hat die Kammer so genannte Nachermittlungen beauftragt“, berichtet der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts, Mathias Küsters.
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Es war der wohl spektakulärste Brand 2022 in Sprockhövel: 55 Wehrleute der Feuerwehr kämpften am 18. Oktober über viele Stunden letztlich vergebens gegen das Feuer, das einen Großteil der beliebten Ausflugsgastronomie Im Holland verschlang. Einige Wochen dauerte es dann, bis die Untersuchungen zur Brandursache an der Schevener Straße abgeschlossen waren. Die Kriminalpolizei legte sich fest: Brandstiftung hatte zu der Zerstörung geführt. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
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Doch es dauerte. Erst im Sommer 2023, ein Dreivierteljahr nach dem spektakulären Feuer, zeigte sich die Essener Staatsanwaltschaft bereit, wenige Details ihrer Arbeit bekanntzugeben. Das Verfahren sei soweit abgeschlossen, doch ein Zeitpunkt für den Prozess noch nicht bekannt, so Staatsanwältin Haering. Es werde wohl im Herbst sein, dass ein Gerichtsverfahren eröffnet werde – ob es vor dem Amtsgericht Hattingen oder dem Landgericht in Essen stattfinde, hänge von der Schwere der Anklage ab. Auch da mochte sich die Staatsanwältin damals noch nicht festlegen. Mittlerweile ist klar, dass es der Geschäftsführer der ausgebrannten Ausflugsgastronomie sein wird, der auf der Anklagebank sitzen wird.
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Nach dem Brand am 18. Oktober 2022 hatten sich der Ermittler der Kripo gut zwei Wochen Zeit gelassen, um sich zumindest in einer grundlegenden Frage festzulegen: Einen technischen Defekt – ein Kurzschluss etwa in der Küche – schlossen sie als Ursache für das Feuer aus. Alle technischen Einrichtungen im Landgasthof Im Holland waren nach Beendigung der Löscharbeiten eingehend untersucht worden. Dass von hier aus das verheerende Feuer seinen Ausgang genommen habe, wurde jetzt von den Fachleuten ausgeschlossen.
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Im Januar 2024 wurde dann bekannt: Es wird der Geschäftsführer der Ausflugsgastronomie selbst sein, der sich - sofern die Verhandlung eröffnet wird - der Anklage auf schwere Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrug stellen muss. 20 Monate sind vergangen seit dem Brand: Das Landgericht teilt mit, dass sich der Angeklagte nicht in Untersuchungshaft befindet.