Oberhausen. Die Briefwahl erfreut sich großer Beliebtheit. Bei der Bundestagswahl drängt aber dieses Mal die Zeit. Welche Fristen Wähler beachten sollten.

Wann werden Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen in Oberhausen verschickt?

Die Stadt hat die Wahlbenachrichtigungen inzwischen verschickt. Sie sollten inzwischen in den Haushalten angekommen sein. Darüber hinaus hat sie auch begonnen, die Briefwahlunterlagen zu versenden.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Für die Briefwahl bleibt wegen der vorgezogenen Wahl und der kürzeren Fristen diesmal nur wenig Zeit. In den drei Sofortwahlstellen (Rathäuser in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld) kann man die Briefwahl beantragen oder auch direkt vor Ort wählen. Wer seine Stimme abgeben möchte, muss seinen Personalausweis mitbringen.

Ein Antrag ist auch über die Internetseite http://www.oberhausen.de/bundestagswahl möglich. Diese Informationen sind unter anderem auch auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Wahlberechtigten können auch eine E-Mail an diese Adresse schicken: briefwahl@oberhausen.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort und Geburtsdatum.

Warum werden Briefwahlunterlagen an die Postleitzahl 46042 geschickt?

Wer den Adressaten der Briefwahlunterlagen genau studiert, der könnte für einen Moment stutzig werden. Die Wahlbriefe werden nämlich gesendet an „den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen, Schwartzstr. 73, 46042 Oberhausen“. 46042? Das Rathaus hat doch die Postleitzahl 46045 und die Hausnummer 72, mag mancher Bürger nun denken.

Ja, das stimmt. Aber ein Großempfänger, wie in diesem Fall die Stadtverwaltung, die mehr als 2000 Sendungen pro Werktag empfängt, kann eine eigene Postleitzahl haben. Es handelt sich somit nicht um einen Fehler in den Unterlagen, sondern lediglich um eine gesonderte Postleitzahl für die Verwaltung. Zudem liegt das zuständige Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite – daher ist ebenfalls die Hausnummer eine andere.

Wann sind die drei Sofortwahlstellen geöffnet?

Alle, die ihre Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltag abgeben möchten, können dies bei den Sofortwahlstellen in den Rathäusern tun. Hier die Übersicht:

Alt-Oberhausen: Rathaus Oberhausen, Schwartzstraße 72 (unter den Arkaden), montags bis mittwochs von 8 bis 18 Uhr, donnerstags 8 bis 20 Uhr, freitags 8 bis 15 Uhr, samstags 9 bis 14 Uhr (bis einschließlich 15. Februar 2025)

Oberhausen-Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C), Bahnhofstraße 66, Eingangsbereich Foyer, montags bis mittwochs 8 bis 18 Uhr, donnerstags 8 bis 20 Uhr, freitags 8 bis 15 Uhr, samstags 9 bis 14 Uhr (bis einschließlich 15. Februar 2025)

Oberhausen-Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Zimmer 18, Bottroper Straße 183, montags bis mittwochs 8 bis 18 Uhr, donnerstags 8 bis 20 Uhr, freitags 8 bis 15 Uhr, samstags geschlossen.

Ist eine Direktwahl überhaupt angebracht?

Die Variante der Direktwahl empfiehlt sogar die Landeswahlleiterin in einer aktuellen Pressemitteilung: „Die beste Variante zur Vermeidung von Postlaufzeiten ist die Briefwahl vor Ort, auch Direktwahl genannt. Es ist dann möglich, mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis zum Wahlamt zu gehen, dort die Briefwahlunterlagen zu erhalten, die Wahl in einer Wahlkabine auszuüben und den Wahlbrief direkt in eine Wahlurne einzuwerfen“, sagt Landeswahlleiterin Monika Wißmann.

Welche Fristen muss man als Wähler unbedingt beachten?

Theoretisch können die Briefwahlunterlagen bis zum 21. Februar um 15 Uhr beantragt werden. Doch wegen der Postlaufzeiten ist es nur schwer möglich, die Unterlagen pünktlich wieder abzugeben – es sei denn, man erledigt alles in der Sofortwahlstelle.

Am Wahlsonntag, also am 23. Februar 2025, muss der rote Wahlbrief mit den Unterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse angekommen sein.

Der Fachbereich Wahlen empfiehlt daher, den roten Wahlbrief bis spätestens 19. Februar 2025 zu versenden. Zudem rät er, die Briefwahl vor Ort (Sofortwahlstelle) zu nutzen und die Wahlbriefe nicht in andere städtische Briefkästen einzuwerfen. In der Sofortwahlstelle kann auch der rote Wahlbrief eingeworfen werden.

Laut Bundeswahlleiterin stellt die Deutsche Post sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.

In allen Fällen müssen die Wahlberechtigten selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief pünktlich ankommt.

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