Oberhausen. Die Baumkommission in Oberhausen hat bei Fällungen ein Wörtchen mitzureden. Und sieht nicht immer ein, warum die Natur dem Menschen weichen soll.

Bäume dürfen nicht so einfach gefällt werden - selbst, wenn sie auf einem privaten Grundstück stehen. Seit 1979 regelt eine Baumschutzsatzung in Oberhausen, welche Privatbäume man ohne Antrag an die Stadt beseitigen kann, und welche nicht. Im Wesentlichen hängt dies auch mit dem Stammumfang des Baumes, seinem Abstand zum Gebäude und der Art des Baumes zusammen. Seit 2021 ist die alte Baumschutzsatzung gelockert: Nicht weiter unter Schutz stehen seitdem Birken, Pappeln und Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos), Obstbäume (mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien) sowie abgestorbene Bäume und Gefahrenbäume.

Wer ein Baumfällung beantragt, muss ausführlich begründen, warum dieser Eingriff in die Natur notwendig ist. Die Oberhausener Baumkommission, besetzt von Politikern und Fachleuten, entscheidet dann über das Schicksal der Stadtbäume. Dabei gehen die Mitglieder auch Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Bei Besichtigungen vor Ort fällen sie ihr Urteil. Nicht immer können die Baumfreunde dabei nachvollziehen, was einzelne Anwohnerinnen und Anwohner an dem Baum auf ihrem Grundstück so stark stört, dass er beseitigt werden muss. Es müssen schon schwerwiegende Gründe sein, damit sie den Entscheidern in den politischen Gremien die Fällung eines Baumes empfehlen.

Regelmäßig erstellt die Baumkommission einen Bericht über ihre Arbeit. Dabei ist es für Bürger durchaus interessant zu wissen, in welchen Fällen der Antrag auf eine Baumfällung scheiterte. Deshalb führen wir hier einige Fälle in Osterfeld, Sterkrade und Alt-Oberhausen auf, in denen die Baumfachleute im vergangenen Jahr Anträge abgelehnt haben.

Oberhausener nennen Gründe für gewünschte Baumfällung: zu viel Schatten, Moos und Schimmel

Standort: Baststraße 2a. Eine Anwohnerin will einen Parkplatz auf dem eigenen Grundstück errichten. Ein Baum steht jedoch genau in der Zufahrt. Zudem sorge er dafür, dass kein Licht in die Wohnräume fällt. Die Verschattung wiederum führe zu starkem Moosbefall. Nun möchten die Anwohner die Grundstückszufahrt befestigen. Da diese jedoch durch die Platanenwurzeln hochgedrückt werde, halten sie Wurzelkappungen für notwendig. Die Mitglieder der Baumkommission kommen bei einem Vor-Ort-Termin zu einem anderen Schluss: Die Schädigungen an der Pflasterung und an der Zufahrt können auch unter Erhalt des Baumes reguliert werden.

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Standort: Bocholter Straße 12. Ein Anwohner wünscht die Fällung einer Roteiche, weil der Baum sehr groß sei und dessen Blätter im Herbst die Dachrinne des Hauses verstopfe. Durch den immer tiefer werdenden Wuchs des Baumes entstehe zudem eine hohe Luftfeuchtigkeit unterhalb des Baumes, die die Nordwand des Hauses schimmeln und die darunter liegenden Pflastersteine vermoosen lässt. Durch die riesigen Wurzeln würden auch die Pflastersteine auf dem Grundstück hochgedrückt. Überhaupt sind die Roteichen nach seiner Ansicht unnötigerweise gepflanzt worden, da sie Tausende von Eicheln abwerfen würden, die bereits sein Auto beschädigt hätten. Unterhalb des Baumes sei alles „verdreckt“, nicht nur durch herabfallende Eicheln, sondern auch durch nicht entferntes Totholz sowie Vogelkot.

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Der Antragsteller sorgt sich auch um den geplanten Ausbau der Straße: Die riesigen Bäume würden bestimmt auch die neue Pflasterung zerstören und beschmutzen. Für die Mitglieder der Baumkommission ist eine Fällung der Bäume jedoch nicht notwendig. Die Roteichen sind nach ihrer Meinung „in einem zufriedenstellenden Zustand“. Lediglich ein wenig Totholz sei vorgefunden worden. Dieses soll im Rahmen der Kronenpflege entnommen werden. „Die weiteren Gründe sind als natürliche Lebensäußerungen von Bäumen hinzunehmen.“

Kritik an städtischen Bäumen in Oberhausen: Winterlinde und Zierkirsche im Visier

Standort: Egelsfurthstraße 72. Ein Anwohner möchte auf seinem Grundstück einen Parkplatz anlegen. Dabei steht ihm eine Winterlinde im Weg. Dies können die Baumkommissions-Mitglieder nicht nachvollziehen: Man müsse die Stadt um Erlaubnis bitten, den Parkplatz auf dem Gehweg vor dem Gebäude zu nutzen und könne dann eine Zufahrt auf das Grundstück schräg anlegen. Dann könne auch der Baum bleiben.

Standort: Johannes-Roll-Weg 111. Eine Anwohnerin beschwert sich darüber, dass eine Zierkirsche auf ihrem Grundstück Schaden anrichtet. Ein Stabgitterzaun sei durch das Wurzelwachstum des Baumes eingedrückt worden. Die Fachleute stellen jedoch fest, dass die Baumscheibe bei Herstellung der Randsteineinfassung vollständig ausbetoniert wurde. Somit können die Wurzeln laut Baumkommission gar nicht unterhalb des Kantensteins hindurchwachsen, sondern nur über den Kantenstein hinüber. Der städtische Baummanager Jens Koschnick schlägt vor, die Wurzel auf der Innenseite des Kantensteins zu kappen, um die Beeinträchtigung auf dem Grundstück zu beheben. Sollte sich zeigen, dass der Baum aufgrund der Maßnahme abstirbt, wird er der Baumkommission erneut vorgestellt – und dann wird wieder über eine Fällung beraten.

Standort: Friedrich-Karl-Straße 140. Drei Hainbuchen sollen auf Wunsch eines Anwohners gefällt werden: Die Begründung: Sie verschatten Wohnzimmer und Küche im ersten Obergeschoss des Hauses. Dieser Zustand sei nicht akzeptabel. Die Mitglieder der Baumkommission haben ein Einsehen: Sie lehnen zwar die Fällung der Bäume ab, bitten jedoch darum, dass das Astwerk zum Gebäude großzügig zurückgeschnitten wird.

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