Oberhausen. Bürger können Einwendungen vorbringen. Auch Papierfassungen der Pläne können per Termin eingesehen werden. Dafür gelten die Corona-Regeln
Schon seit Juli 2016 läuft in Oberhausen die Debatte um den Ausbau des Autobahnkreuzes von A2, A3 und A516 – damals gab es dazu die erste große Infoveranstaltung von Straßen.NRW im gut besuchten Sterkrader Lito-Palast. Jetzt geht das Projekt in die heiße Phase.
Die Stadt berichtet in einer aktuellen Mitteilung: Am Montag, 22. Juni, beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen, einschließlich des sechsspurigen Ausbaus der A3 bis zur Anschlussstelle Dinslaken und des vierspurigen Ausbaus auf der A2 vom Autobahnkreuz Oberhausen bis zur Anschlussstelle Oberhausen-Königshardt. Unsere Zeitung hat diese Pläne bereits im Detail vorgestellt und auch über die Protestaktionen der Bürgerinitiative Dunkelschlag berichtet, die bereits erreicht hat, dass weniger Waldfläche für das Vorhaben angeknabbert werden muss. Die Naturschutzverbände in Oberhausen haben sich mehrfach gegen das gesamte Projekt ausgesprochen.
Um für das Vorhaben Baurecht zu erlangen, wird ein so genanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger haben dabei die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Die Offenlage der Pläne erfolgt digital, sie stehen in der Zeit vom 22. Juni bis einschließlich 21. Juli auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zur Verfügung.
Auch in Papierform
Wer’s digital nicht so mag, hat noch einen anderen Weg zur Verfügung: vom 22. Juni bis 21. Juli können zusätzlich Papierfassungen der Pläne bei der Stadt Oberhausen eingesehen werden. Das ist allerdings nur nach Terminvereinbarung möglich, wie die Stadt erklärt: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Termine können per E-Mail an verkehrsplanung@oberhausen.de oder unter 825-2748 oder und 825-3257 vereinbart werden.
Zur Verringerung des Infektionsrisikos gelten bei der Einsicht bei der Stadt Oberhausen die Regeln zum Schutz vor Corona:
• den Termin (Uhrzeit) bitte einhalten und nur einzeln vorsprechen (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache);
• Abstandsregeln einhalten und Ansammlungen vermeiden;
• Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal, Tuch etc.) tragen; andernfalls ist der Zutritt nicht möglich;
• Husten- und Niesregeln beachten und grundsätzlich nur vorsprechen, wenn keine Corona-Symptome vorliegen;
• einen eigenen Stift mitbringen.
Einwendungen möglich
Für detaillierte Fragen zum Projekt ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Mit der Offenlage haben Bürgerinnen und Bürger bis zum 21. Juli die Möglichkeit, die Pläne einzusehen, im Anschluss daran können bis zum 21. August Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Einwendungen können schriftlich, als Mail mit qualifizierter Signatur oder als DE-Mail eingereicht werden. Schriftliche Einwendungen gehen an: Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2, 1050667 Köln; oder an die Stadt Oberhausen, Technisches Rathaus Sterkrade, Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung und Signalwesen, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen.
Weitere Infos gibt es bei der städtischen Verkehrsplanung unter 825-2748 und 825-3257 sowie per Mail an verkehrsplanung@oberhausen.de.