Mülheim. Über ein Online-Portal sucht die Polizei nach mutmaßlichen Tätern in Mülheim. Warum das manchmal dauert und welche rechtlichen Hürden es gibt.

Es gibt sie kaum noch: Fahndungsplakate, auf denen bis in die 1990er hinein beispielsweise die Gesichter der RAF-Terroristen öffentlich gezeigt wurden. In der heutigen Zeit greift die Polizei auf ein eigenes Online-Portal zu, wenn sie bei der Suche nach mutmaßlichen Verbrechern auf die Hilfe der Öffentlichkeit angewiesen ist. Dafür gibt es aber bestimmte Regeln.

Auch die Polizei Essen/Mülheim neben ihren üblichen Veröffentlichungen auch das landesweite Fahndungsportal, das unter der Adresse www.polizei.nrw/fahndung erreichbar ist. Dort werden Fotos, Videos und manchmal sogar Audiodateien von Tatverdächtigen oder vermissten Personen veröffentlicht. Nutzerinnen und Nutzer können die Fälle nach Ort, Zeit, Kategorie und zuständiger Polizeibehörde filtern und direkt über die Seite Angaben zur Tat machen.

Fahndungsportal NRW: Drei Fälle in Mülheim sind aktuell gelistet

Aktuell sind in dem Portal drei Fälle gelistet, die sich seit März 2023 in Mülheim ereignet haben sollen. Im April vergangenen Jahres soll sich ein Tatverdächtiger gegenüber einer 79-jährigen Mülheimerin als Polizeibeamter und Mitarbeiter der Bundeszentralbank ausgegeben und ihr unter einem Vorwand diversen Goldschmuck sowie die EC-Karte entwendet haben. Diese wurde zu Geldabhebungen und Bezahlungen in Kaufhäusern eingesetzt. Der Verdächtige trug dabei eine schwarze Kappe, eine dunkelblaue Daunenjacke mit Aufnäher, Bluejeans und schwarze Sportschuhe mit weißer Applikation

Auch im zweiten Fall geht es um eine entwendete EC-Karte, mit dieser ein 25 bis 35 Jahre alter dunkelhaariger Mann Geld in der Sparkassen-Filiale in Speldorf abgehoben haben soll. Auf 30 bis 35 Jahre wird ein Mann mit grauem Rucksack geschätzt, der in Heißen ein Mountainbike von einem Privatgelände gestohlen haben soll. Zu dem Zeitpunkt trug er eine dunkle Jeans, eine dunkle Jacke, einen roten Pullover mit Kapuze, eine Cappy und weiße Turnschuhe.

Polizei Mülheim kann die Fahndung nicht selbst einleiten

Während sich der erste geschilderte Fall im vergangenen Jahr zugetragen haben soll, liegen die anderen beiden mutmaßlichen Vergehen schon mehr als eineinhalb Jahre zurück. Viele Menschen wundern sich dann über die öffentliche Fahndung, wo die Tat doch zum Teil schon so lange her ist.

Dieser Mann soll einer 79-jährigen Mülheimerin unter einem Vorwand Schmuck und die EC-Karte gestohlen haben, um damit Geld abzuheben und Einkäufe zu bezahlen.
Dieser Mann soll einer 79-jährigen Mülheimerin unter einem Vorwand Schmuck und die EC-Karte gestohlen haben, um damit Geld abzuheben und Einkäufe zu bezahlen. © Polizei NRW | Essen/ Mülheim

„Die Öffentlichkeitsfahndung mit Foto bedarf immer eines richterlichen Beschlusses“, betont René Bäuml, einer der Pressesprecher der Polizei Essen/Mülheim. Die Polizei ist also nicht selbst für eine solche Veröffentlichung zuständig. „Wir dürfen nicht einfach Fotos von Tatverdächtigen veröffentlichen“, betont er.

Warum Bilder oft erst so spät veröffentlicht werden

Das Interesse der Strafverfolgung müsse dem Persönlichkeitsrecht des Verfolgten überwiegen. Dieses Recht könnte durch die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos angegriffen werden. Deswegen scheiden Bagatelldelikte aus. „Es wird aber auch schon bei Sachbeschädigung gemacht“, weiß Bäuml.

Dieser dunkelhaarige 25 bis 35 Jahre alte Mann soll eine EC-Karte entwendet und damit Geld in der Sparkasse in Mülheim-Speldorf abgehoben haben.
Dieser dunkelhaarige 25 bis 35 Jahre alte Mann soll eine EC-Karte entwendet und damit Geld in der Sparkasse in Mülheim-Speldorf abgehoben haben. © Polizei NRW | Essen/ Mülheim

Es dürfe nur dann zu dieser Maßnahme gegriffen werden, wenn anderweitige Schritte final durchgeführt worden sind und nicht erfolgreich waren. „Da kommt es natürlich immer darauf an, wann diese Maßnahmen ausgeschöpft sind“, erklärt Bäuml, warum es zu zeitlichen Abständen kommen kann. Angeordnet werde eine Öffentlichkeitsfahndung mit Foto vor allem dann, „wenn die Aufklärung der Tat ohne die Fahndung erheblich weniger erfolgversprechend wäre“, so der Polizeisprecher.

Wie Bürgerinnen und Bürger Hinweise zu Tatverdächtigen machen können

In den meisten Fällen geht es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auch nicht mehr in erster Linie um Angaben zur Tat selbst, sondern vielmehr um den Aufenthaltsort der oder des Verdächtigen.

Wer Hinweise zu den tatverdächtigen Personen in Mülheim geben kann, wendet sich am besten telefonisch an die Polizei unter der Nummer 0201 8290 oder per Mail unter poststelle.essen@polizei.nrw.de. Auf dem Online-Portal können über ein Formular ebenfalls Angaben zu den direkten Fällen gemacht werden.

Auf 30 bis 35 Jahre wird dieser Verdächtige geschätzt, der in Heißen ein Mountainbike von einem Privatgrundstück gestohlen haben soll.
Auf 30 bis 35 Jahre wird dieser Verdächtige geschätzt, der in Heißen ein Mountainbike von einem Privatgrundstück gestohlen haben soll. © Polizei NRW | Essen/ Mülheim

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