Mülheim. Am 8. und 9. Oktober stehen die Anmeldungen in den Mülheimer Grundschulen an. Was vor dem Termin geklärt sein sollte und was im Sonderfall gilt.
Am 8. und 9. Oktober sind Anmeldungstage an den Grundschulen. Alle Mülheimer Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren worden sind, werden dann mit ihren Eltern die Grundschule ihrer Wahl besuchen. Was Eltern dafür wissen müssen und was sie mitbringen sollten.
Was muss vor dem Stichtag erledigt werden?
Alle Eltern von zukünftigen i-Dötzchen müssten inzwischen einen Anmeldebogen bekommen haben, der am Tag der Anmeldung ausgefüllt mitzubringen ist. Daneben muss natürlich ein Termin gemacht werden - und zwar nur bei einer Schule. Parallele Anmeldungen an mehreren Schulen sind nicht möglich. Termine sollten so zeitnah wie möglich vereinbart werden und zwar am Dienstag, 8. Oktober, im Zeitraum 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr, sowie am Mittwoch, 9. Oktober, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.
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Was muss man zum Termin in der Schule mitbringen?
Eltern, die mit ihren Kindern zur Schulanmeldung kommen, müssen neben dem unterschriebenen Anmeldebogen folgendes mitbringen: die Geburtsurkunde des Kindes sowie einen Impfnachweis über den Masernschutz. Außerdem wird der Personalausweis des anmeldenden Elternteils benötigt. Nach Möglichkeit soll auch der Kompetenzbaum des Kindes aus der Kita mitgebracht werden.
Was muss ich beachten, wenn mein Kind eine Behinderung hat?
Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung oder einer Lern- und Entwicklungsstörung einen besonderen Förderbedarf hat, kann dieser im Rahmen eines AOSF-Verfahrens festgestellt werden. Die Beantragung dieses Verfahrens erfolgt an einer Regelgrundschule. Sollte bei einem Kind sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt werden, entscheiden die Eltern, ob das Kind an einer Förderschule eingeschult wird. Daneben besteht die Möglichkeit, das Kind, zum Beispiel mit Unterstützung eines Inklusionshelfers, an einer Regelschule zu beschulen. In dem Fall prüft die Schulaufsicht, welche Grundschule dem Bedarf gerecht wird. Fragen dazu beantwortet die Inklusionskoordinatorin der Stadt unter 0208-455-4517.
Kann ich mein Kind frühzeitig einschulen lassen?
Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren wurden, können auf Wunsch der Eltern frühzeitig eingeschult werden. Entsprechende Anmeldevordrucke für die sogenannten Kann-Kinder gibt es an den beiden Anmeldeterminen an den Grundschulen. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Wir sind aus dem Ausland zugewandert. Gibt es Unterstützung bei der Schuleingliederung?
Das Kommunale Integrationszentrum Mülheim ist die erste Anlaufstelle bei der Schulanmeldung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die allein oder mit ihrer Familie aus dem Ausland neu nach Mülheim zugewandert sind oder sehr wenig Deutsch sprechen. Gesprächstermine können unter folgender Rufnummer vereinbart werden: 0208 455-4775.
Ein Infoflyer der Stadt zum Thema Einschulung kann hier heruntergeladen werden: muelheim-ruhr.de.
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