Mülheim/ Duisburg. Ein Duisburger soll in Mülheim einen 32-Jährigen mehrmals in seinem VW Polo anfahren haben wollen. Nun steht er wegen Mordversuchs vor Gericht.

Über drei Fahrspuren und Straßenbahnschienen hinweg soll ein 27-jähriger Duisburger am Mittag des 26. Dezember 2023 in Mülheim auf einen 32-jährigen Mann zugefahren sein, der gerade seine Kinder besuchen wollte. Es grenzt schon beinahe an ein Wunder, dass der Geschädigte mit leichten Blessuren an den Beinen davon kam. Der Fahrer steht nun wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht.

Die Tat soll sich gegen 13.20 Uhr auf der Oberhausener Straße ereignet haben. Mit rund 44 Kilometern pro Stunde soll der Angeklagte mit einem VW Polo gezielt auf den 32-Jährigen zugesteuert sein und ihn auf die Motorhaube aufgeladen haben. Einen Führerschein besaß der 27-Jährige nicht.

So berichteten wir:

32-Jähriger konnte vor zweiter Attacke hinter Bäume flüchten

Nachdem der Geschädigte irgendwie von der Motorhaube heruntergekommen war, soll der Angeklagte das Fahrzeug zurückgesetzt und eine zweite Attacke versucht haben. Vor der soll sich der 32-Jährige hinter Bäumen und Verkehrsschildern in Sicherheit gebracht haben. Bevor der 27-Jährige wieder davon fuhr, soll er ausgestiegen sein und den Geschädigten noch mit einem Schraubenzieher bedroht haben. „Willst du wegen der sterben?“, soll er gefragt haben.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg will bis Ende September ein Urteil sprechen.
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg will bis Ende September ein Urteil sprechen. © WAZ | Bodo Malsch

Das verweist auf das Motiv der Tat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus Eifersucht und Besitzanspruch handelte. Das Gesetz nennt das „niedere Beweggründe“. Außerdem soll der 27-Jährige heimtückisch gehandelt haben, weil der Geschädigte von der Attacke völlig überrascht und ihr schutzlos ausgeliefert war.

Attacke in Mülheim: zwei Männer, eine Frau, drei Kinder

Die beiden Männer sollen nacheinander mehrere Jahre mit derselben Frau liiert gewesen sein. Der 32-Jährige hat zwei Kinder mit ihr, der Angeklagte einen einjährigen Sohn. Viel Raum für Konflikte also. Der Angeklagte und die Zeugin sollen zur Tatzeit allerdings getrennt gewesen sein.

Nach der Anklageverlesung baten die Verteidiger um ein Rechtsgespräch. Die Anwälte legten dar, dass ihr Mandant sich dahin gehend einlassen werde, er habe den Geschädigten nicht töten oder verletzen wollen, sondern ihm nur Angst machen wollen, indem er das Fahrzeug neben den 32-Jährigen steuern wollte. Der Staatsanwalt sah angesichts der deutlichen Entfernung zu einem Geständnis darauf hin keine Grundlage für weitere Erörterungen.

Geschädigter will Angeklagten nicht kennen

Der Geschädigte berichtete im Zeugenstand, er habe etwa zehn Jahre mit der Frau, um die es gegangen sein soll, zusammen gelebt. Vor etwa fünf Jahren habe man sich getrennt. Danach sei sie mit dem Angeklagten liiert gewesen, den er vor der Tat nur von Fotos gekannt haben will. „Zur Tatzeit hatte ich ein ganz normales Verhältnis zu meiner Ex. Schon wegen der Kinder.“

Eben die habe er am 2. Weihnachtstag besuchen wollen, berichtete der 32-Jährige. „Ich hörte einen Motor aufheulen, dann schoss ein Auto auf mich zu. Ich hab noch wegzuspringen versucht.“ Für den Prozess sind bis Ende September drei weitere Sitzungstermine geplant.

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