Mülheim. Zwei Mülheimerinnen wollen im Spätsommer verreisen. Klappt das noch nach der Insolvenz von FTI? Was sich Verbraucherzentrale rät.

Diesmal sollte alles klappen. Nachdem die Reise nach Kreta schon im vergangenen Jahr aus Krankheitsgründen abgesagt werden musste, freuten sich Nadine Abel und ihr Mann auf den Urlaub im September. Doch die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI machte dem Ehepaar einen Strich durch die Rechnung. Was Verbraucherschützer Betroffenen nun raten.

„Wir haben letztes Jahr im Dezember über das Reisebüro gebucht und da macht man sich ja keine Gedanken um irgendwelche Anbieter“, sagt die 42-Jährige. Grundsätzlich setze sie immer auf namhafte Anbieter. „Wenn ich in irgendeiner kleinen Klitsche gebucht hätte, dann könnte ich mir hinterher vielleicht Vorwürfe machen.“

Mülheimer Verbraucherzentrale: „Vor Insolvenzen kann man sich nicht schützen“

Doch als solche ist FTI wahrlich nicht zu bezeichnen, gilt vielmehr als drittgrößter Reiseanbieter in Europa. „Da geht man eigentlich davon aus, dass es ein solventes Unternehmen ist“, sagt auch Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherzentrale. Sie spricht von einem „Lebensrisiko“. Denn: „Vor Insolvenzen kann man sich nicht schützen.“

Nadine Abel versucht die Situation positiv zu betrachten: „Zum Glück gehören wir nicht zu den armen Menschen, die jetzt irgendwo aus dem Hotel geworfen werden“, sagt sie. Und theoretisch kann ihr Urlaub auch noch stattfinden. Bisher sind nur alle Pauschalreisen bis zum 5. Juli storniert. Die Kosten werden vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) übernommen. Voraussetzung ist ein sogenannter Sicherungsschein bei der Buchungsbestätigung.

Gibt es wenigstens die Anzahlung zurück?

Auch Nadine Abel hofft, auf dem Weg zumindest die Anzahlung von 800 Euro zurückzubekommen. „Aber wenn man acht Leute fragt, bekommt man acht verschiedene Meinungen. Ich freue mich natürlich, wenn wir das Geld zurückbekommen.“

Daniela Sell ist da schon deutlich zuversichtlicher. Ihr Urlaub soll im August stattfinden. „Derzeit ist ja eventuell sogar noch möglich, dass wir die Reise antreten können. Falls nicht, müsste FTI sie seinerseits stornieren und wir bekommen unsere Anzahlung zurück. Das wird sicherlich der Fall sein, da das über den Versicherungsschein abgedeckt ist“, sagt die Mülheimerin.

Mülheimerin wartet auf Rückmeldung vom Reisebüro

Zunächst heißt es aber abwarten. „Wir hängen ein bisschen in der Luft und warten auf eine Rückmeldung des Reisebüros“, sagt Nadine Abel, die in der Verwaltung eines Radiologie-Zentrums arbeitet. „Vor August werden wir da wahrscheinlich nichts erfahren“, befürchtet sie. „Ich würde mich freuen, wenn jetzt bald auch für diejenigen Klarheit herrscht, die ab dem 6. Juli reisen“, sagt Verbraucherschützerin Lersch.

Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI sorgt auch bei einigen Mülheimerinnen und Mülheimern für große Unklarheit.
Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI sorgt auch bei einigen Mülheimerinnen und Mülheimern für große Unklarheit. © dpa | Sven Hoppe

Denn statt bloß abzuwarten, bleibt nur die Suche nach einer Alternative. Wenngleich es vereinzelte Angebote anderer Veranstalter gibt, sind andere Möglichkeiten rar gesät. Daniela Sell wird „Last Minute schauen, ob was geht“, während sich Nadine Abel bereits nach Möglichkeiten erkundigt hat, anderweitig im selben Hotel unterzukommen – keine Chance. „Alternativen gibt es, aber die bin ich nicht bereit zu zahlen.“

Doppelt oder nichts: Das Dilemma bei der Suche nach Alternativen

Das Dilemma ist, verdeutlich Christiane Lersch von der Mülheimer Verbraucherzentrale, „findet die Reise statt und Sie haben neu gebucht, haben Sie plötzlich zwei Reisen und die Stornogebühren sind sehr hoch.“ Andererseits bestehe die Gefahr, am Ende mit ganz leeren Händen da zu stehen.

Wer bereits eine Reise gebucht hat, sitzt sprichwörtlich auf gepackten Koffern.
Wer bereits eine Reise gebucht hat, sitzt sprichwörtlich auf gepackten Koffern. © dpa | Sven Hoppe

Von der Stornierung von Pauschalreisen rät sie allerdings ab, weil der Reisesicherungsfonds keine Stornokosten übernimmt. Bei der Anforderung von Zahlungen rät die Expertin zur Vorsicht. Betroffene können die sogenannte Unsicherheitseinrede beim Insolvenzverwalter geltend machen und eine Bestätigung anfordern, dass die Reise stattfindet.

Warum die Situation bei Individualreisen schwieriger ist

Bei Individualreisen müssen die Urlauberinnen und Urlauber ihre Ansprüche individuell geltend machen, dort greift der Fonds nicht. Allerdings seien, so Lersch, Buchungen hier auch kurzfristig stornierbar. Außerdem rät sie zum Käuferschutz über Paypal oder zum Charge-Back-Verfahren bei Kreditkarten.

„Das Ganze ist ein Thema, das uns noch länger verfolgen wird“, sagt die Chefin der Verbraucherzentrale. Am Donnerstag (13. Juni) gibt es ab 12 Uhr einen 45-minütigen Online-Vortrag für Betroffene.

Nadine Abel wird weiter abwarten müssen, ob ihr Urlaub doch noch stattfindet. „Sonst bleiben wir halt zu Hause und hoffen auf gutes Wetter.“

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