Kamp-Lintfort. Udo Penno hat sich für viel Geld einen Pool gebaut. Das Bauordnungsamt verlangte den Abriss. Doch ihn ärgert noch etwas anderes.

Das hatte sich Udo Penno so schön gedacht. Er wohnt ländlich nahe der Leucht, hat einen großen Garten. Viel Platz für einen Pool, dachte er und erfüllte sich den Traum. Dafür hat er tief in die Tasche gegriffen. Nach seinen Angaben hat er 30.000 Euro ausgegeben. Die Freude währte nur kurz. In einer anderen Angelegenheit kam ein Mitarbeiter des Bauordnungsamtes vorbei und sah: Verbotenes. Großzügig darüber hinwegsehen konnte er aber auch nicht. Von Rechts wegen.

Drei Jahre ist das jetzt her, dass der Kamp-Lintforter seinen Pool wieder abreißen musste, weil das Gesetz es verlangt. Was ihn aber noch mehr ärgert, ist der Umstand, dass aus seiner Sicht in der direkten Nachbarschaft mindestens sieben Pools stehen. Unbehelligt. Was ist da los?

„Es gibt da keinen Ermessensspielraum“

Christoph Landscheidt
über die Gesetzeslage bei Bauten im „Außenbereich“

„Es gibt da keinen Ermessensspielraum“, erläutert Bürgermeister Christoph Landscheidt zum Abrissgrund. Paragraf 35 der Baugesetzgebung sieht vor, dass im „Außenbereich“ einer Stadt nur unter bestimmten Umständen gebaut werden darf. Ziel dieses Gesetzes sei es beispielsweise, möglichst viel landwirtschaftliche Fläche ihrer eigentlichen Nutzung zuzuführen und es nicht anderen Zwecken dienen zu lassen. „Das ist jetzt sehr verkürzt dargestellt und viel, viel komplizierter“, sagt der Jurist Landscheidt, aber am Ende kommt es aufs Gleiche hinaus. „Wir machen die Gesetze nicht“, betont der Bürgermeister.

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Heißt umgekehrt: Ob das Gesetz in allen Fällen sinnvoll erscheint oder nicht, tut nichts zur Sache. Otto Normalverbraucher hätte vielleicht eher bei kleinen Grundstücken in der City ein Verbot vermutet statt dort, wo Platz satt ist. Aber: Der Pool musste weg. „Das ist nichts Ungewöhnliches“, ordnet Landscheidt ein. Auch wenn es um Beträge geht, die weh tun. Dass der Ärger groß ist, kann er nachvollziehen. „Das ist alles sehr menschlich, aber ich kann es nicht ändern.“

Im Übrigen wundert er sich, dass der Kamp-Lintforter Bürger vor so einer nicht geringen Investition nicht mal nachgefragt habe, ob das denn erlaubt sei. „Mir tut die Familie ebenso leid, die sich vorher kümmert und erklärt, man habe ein großes Grundstück, fünf Kinder, das Schwimmbad ist immer zu und so weiter.“ Auch hier muss abschlägig entschieden werden, wenn es um sogenannte „Außenbereiche“ geht. Nur weiß die Familie Bescheid, bevor sie das viele Geld in die Hand nimmt. „Das ist die andere Seite der Medaille“, findet Landscheidt.

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Wenn andere Pools noch stehen, dann ist das Glück - oder gute Nachbarschaft. „Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht“, erklärt Landscheidt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Problem: Die Stadt könne ja nicht mit Drohnen über die Grundstücke fliegen oder sich ohne Einverständnis Zugang dazu verschaffen. „Wir können nur tätig werden, wenn uns angezeigt wird, dass möglicherweise illegal etwas gebaut wurde.“ Das passiere bei bestimmten Anlässen ja immer häufiger, etwa in der Altsiedlung, dass Nachbarn Nachbarn anzeigen, sagt der Bürgermeister. „Auch da geraten wir als Stadt immer wieder in die Kritik, obwohl wir nicht die Gesetze schaffen.“

Das alles tröstet Udo Penno nicht wirklich. Er empfindet es als nicht gerecht, wenn andere den Pool haben, den er auch so gerne gehabt hätte. „Da fühlt man sich doch als Bürger zweiter Wahl“, empört er sich. „Entweder alle oder keiner.“