Herne. Ein Herner (33) soll zwei Geschwisterkinder zum Inzest gezwungen haben. Vor Gericht erschüttern auch noch weitere 102 Missbrauchsvorwürfe.
Über Jahre hinweg soll sich ein Mann (33) aus Herne in verschiedenen Mietwohnungen sexuell an den drei Kindern seiner Partnerin vergangen, die Geschwister sogar teils vor seinen Augen zu Inzesthandlungen aufgefordert haben. Vor Gericht wird nun auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung geprüft.
Die Details aus der Anklageschrift, die Staatsanwältin Nicole Abts beim Prozessauftakt vor der 8. Jugendschutzkammer verliest, sind kaum zu ertragen. Im Zeitraum von 2018 bis Juni 2024 soll der Angeklagte die drei Kinder seiner Ex-Partnerin (zwei Mädchen und ein Junge) in mindestens 103 Fällen sexuell missbraucht haben. Die mutmaßlichen Opfer (heute neun, elf und zwölf Jahre) waren laut Anklage zu Beginn der Übergriffe durch den Herner gerade sechs, sieben und acht Jahre alt. Der Schweregrad der von der Staatsanwaltschaft geschilderten Übergriffe geht in nahezu allen Fällen an die Grenze des eigentlich Unvorstellbaren.
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Anklage: Übergriffe auch während eines Türkei-Urlaubs
Der Herner soll zwischen Juli 2021 und März 2022 sowie dann erneut ab Oktober 2023 gemeinsam mit seiner Partnerin und den Kindern als Familie in einem Haushalt gelebt haben. Aber auch davor und während der zwischenzeitlichen Trennung von seiner Partnerin hatte er laut Anklage „zu den Kindern, die ihn als Vater ansahen, regelmäßig Kontakt und betreute diese auch während der Abwesenheit der Mutter“.
Im Jahr 2018 soll der 33-Jährige begonnen haben, sich an den Kindern seiner Lebensgefährtin schwer sexuell zu vergehen. Sein erstes Opfer soll der damals sechsjährige Junge gewesen sein. Auf das Kind soll der Herner bis zu seiner Festnahme im Juni 2024 fast 90 Missbrauchsübergriffe verübt haben.
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Als Tatorte nennt die Anklage unter anderem auch zwischenzeitliche Mietwohnungen in Bottrop und Essen. Aber auch in einem Hotelzimmer während eines Türkei-Urlaubs soll der Herner den minderjährigen Jungen mindestens zweimal schwer sexuell erniedrigt haben. Alle angeklagten Übergriffe ab 2021 sollen sich in einer Wohnung unweit vom Wanne-Eickeler Hauptbahnhof ereignet haben.
Herner veränderte im Laufe der Zeit seinen Vor- und Nachnamen
In mindestens vier von den 103 angeklagten Missbrauchsfällen sollen auch zwei Geschwister gleichzeitig als Opfer involviert gewesen sein. Als der Junge etwa neun oder zehn Jahre alt war, soll der 33-Jährige ihn und seine ein Jahr jüngere Schwester „gemeinsam in sein Bett geholt“ haben, so die Anklage. Sodann soll er den Schüler jeweils vor seinen Augen zu Inzesthandlungen an seiner Schwester aufgefordert haben. In weiteren zwei Fällen verlangte der Herner laut Staatsanwaltschaft ganz ähnliche Handlungen des Jungen auch an seiner drei Jahre jüngeren Schwester.
Zum Prozessauftakt am Freitag, 6. Dezember, hat sich der Angeklagte noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger Simón Barrera González kündigte an, am nächsten Prozesstag eine ausführliche Erklärung für den Herner, der sowohl seinen ursprünglichen Vor- als auch seinen Nachnamen ändern lassen hat, abgegeben zu wollen.
Gutachten zur Frage der Sicherungsverwahrung
Die Anklage lautet unter anderem auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Herner nicht nur eine mehrjährige Gefängnisstrafe, sondern womöglich zusätzlich die Anordnung beziehungsweise der Vorbehalt der anschließenden Sicherungsverwahrung (Endlos-Haft).
Eine Rechtspsychologin soll ein Gutachten auch zu der Frage erstatten, ob der 33-Jährige als unberechenbarer, gefährlicher Hangtäter einzuordnen ist. Für den Prozess sind Verhandlungstage bis zum 24. Januar 2025 anberaumt.