Herne. Es sollte eine kuriose Aktion sein. Aber das Bauamt will, dass niemand im „Hotel zum Grinch“ schläft. Die Behörden gehen sogar noch weiter.

Eine lustig gemeinte Aktion auf dem Cranger Weihnachtszauber setzt die Behörden in Gang. Die Stadt Herne verbietet jetzt jegliche Übernachtung auf dem Gelände des Weihnachtszaubers. Das trifft Gäste, aber laut Stadt auch Schausteller, die sich auf dem Gelände aufhalten müssen.

Riesige Resonanz auf kuriose Aktion: mehr als 100 Bewerbungen

Den Stein ins Rollen brachte eine kuriose Aktion, die auf große Resonanz traf: Die Veranstalter hatten zum Start des Weihnachtszaubers Ende November um Bewerbungen für eine Übernachtung im „Hotel zum Grinch“ gebeten. Der mit einem Bett ausgerüstete vollverglaste mobile Container sollte allerdings (wie es mitunter falsch verstanden wurde) kein klassisches Hotel sein, sondern den „Gästen“ wohl eher eine schlaflose Nacht bieten. Wie genau, ließen die Veranstalter offen. So viel nur: Die Filmfigur Grinch, die den Menschen das Weihnachtsfest verderben will, war nicht zufällig ausgewählt. Mehr als 100 Bewerbungen für die kostenlosen Besuche gingen ein. Die ersten Übernachtungsgäste sollten die Social-Media-Stars Finnel und Mandre sein.

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Die Stadtverwaltung fand die Aktion weniger lustig und verschickte nach der Ankündigung und der umfangreichen Berichterstattung in vielen Medien daraufhin nach eigenen Angaben eine „Nutzungsuntersagung der Nebenanlage zu Aufenthaltszwecken bzw. zur Nutzung als Hotel“. Die Beamten berufen sich dabei auf die öffentlich zugängliche Genehmigung für die knapp sechs Wochen andauernde Winterkirmes auf dem Cranger Kirmesplatz. Diese enthalte keine Genehmigung für Übernachtungen, sagt Stadtsprecherin Carina Loose. Das gelte genauso für die Schaustellerinnen und Schausteller selbst, falls sie dort übernachten: „Eine Unterscheidung, ob es sich um Gäste oder Mitarbeitende handelt, ist damit unerheblich.“

Job Speeddating des Jobcenters auf dem Weihnachtszauber
Eigentlich Partner: Oberbürgermeister Frank Dudda (links) und Weihnachtszauber-Veranstalter Sebastian Küchenmeister (rechts) mit dem Weihnachtsmann (Archivfoto). © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Veranstalter: „Hotel“ wird nicht zum Übernachten genutzt

„Grundsätzlich wurde für den Cranger Weihnachtszauber ein mobiler Freizeitpark mit Einfriedung und festen Betriebszeiten genehmigt. Damit unterliegt er den Bestimmungen der Bauordnung NRW“, sagt Loose. Der Betrieb auf dem Gelände endet um 21.45 Uhr. Spätestens um 22 Uhr sollen laut Genehmigung Gelände und Parkplätze geräumt sein. Das klappt nach einigen Diskussionen am Anfang in den vergangenen Jahren ohne Beschwerden.

Im „Hotel zum Grinch“ habe es noch keine Übernachtung gegeben, betont Weihnachtszauber-Veranstalter Sebastian Küchenmeister auf Anfrage. „Es wird definitiv nicht zur Übernachtung genutzt“, sagt Küchenmeister. Dort seien wie berichtet einige Fotos entstanden. Mehr solle nicht passieren. Er halte sich an alle Vorgaben, die er bekomme.

Einzug von Social-Media-Stars auf dem Weihnachtszauber.
Stein des Anstoßes: Der Grinch mit den Social-Media-Stars Finnel und Mandre im „Hotel zum Grinch“. © FUNKE Foto Services | Gero Helm

Die Stadt sagt, Küchenmeister sei jetzt ein Anhörungsbogen zugesandt worden, in dem er sich zu den Vorwürfen äußern könne. Bislang sei darauf aber noch keine Rückmeldung erfolgt, sagt Stadtsprecher Tobias Kindel. Er betont noch einmal, dass wegen der Einzäunung des Geländes eine Baugenehmigung für den Weihnachtszauber erforderlich gewesen sei. Diese sei erteilt worden. „Es wurde keine Übernachtungsmöglichkeit beantragt und genehmigt.“

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Wie macht es die Stadt selbst auf der Cranger Kirmes?

Müssen jetzt tatsächlich auch die Schausteller mit ihren Wohnwagen das Gelände verlassen? Ob und welche weiteren Konsequenzen das ausgesprochene Verbot jetzt hat, ist noch unklar. Die Stadtverwaltung kündigt „im weiteren Verlauf des ordnungsbehördlichen Verfahrens“ auch Kontrollen an.

Aber prangert die Stadtverwaltung da gerade nicht etwas an, was auf der durch sie selbst ausgerichteten Cranger Kirmes im Sommer genauso gehandhabt wird? Aus Sicht der Stadt sei die Lage auf der Cranger Kirmes anders, erklärt Tobias Kindel: „Für die temporären, nicht eingezäunten Übernachtungsplätze der Cranger Kirmes sind keine baurechtlichen Genehmigungen erforderlich.“

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