Herne/Bochum. Ein Herner (37) missbraucht seine Nichte - und spricht vor Gericht weinend auch über Sex mit der eigenen Tochter. So fällt die Strafe aus.

Ein Herner (37) ist in einem vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordneten Prozess über die Neufassung seiner Missbrauchs-Strafe zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Damit verhängte die 8. Strafkammer am Bochumer Landgericht genau ein Jahr weniger als eine andere Strafkammer vor rund einem Jahr.

Dass der Herner Onkel vor zehn Jahren seine damals zehn und inzwischen 20 Jahre alte Nichte am Rand von Übernachtungsbesuchen in einer Wohnung in Herne-Holsterhausen mindestens dreimal sexuell missbraucht hat, stand bereits vor dem Prozess rechtskräftig fest. Die Nichte hatte bis 2016 häufig an den Wochenenden mit der rund zwei Jahre jüngeren Tochter des Herners gemeinsam in deren Hochbett übernachtet. Während die befreundeten Eltern der Kinder sich im Wohnzimmer einschlossen, dort Alkohol und Drogen konsumierten, versuchten die zwei Mädchen einzuschlafen.

Diese Situation ausnutzend legte sich der Herner in der Einschlafphase häufig mit ins Hochbett. Teils seine eigene bereits schlafende Tochter im Arm haltend verging sich der 37-Jährige sodann an der kleinen Nichte. Das verstörte Mädchen erlitt Schmerzen, war zum Widerstand nicht in der Lage. Bis heute ist die junge Frau schwer traumatisiert.

Herner gibt schluchzend Sex mit der eigenen Tochter zu

Ort des Prozesses: das Justizzentrum in Bochum.
Ort des Prozesses: das Justizzentrum in Bochum. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

 

Aufgeflogen waren die Übergriffe auf die Nichte erst Jahre später und im Anschluss an Geschehnisse, die nicht weniger sprachlos machen. Denn auch schon die eigene Tochter (heute 18) des Herners hatte im Jahr 2022 offenbart, dass sie als Kind mit ihrem Vater vor Jahren mehrmals Sex und dabei auch ihr „erstes Mal“ im Leben gehabt hat. Schluchzend sprach der Herner jetzt im Prozess tatsächlich auch davon, dass es zweimal zu sexuellen Bettszenen mit seiner eigenen Tochter gekommen sei – angeblich aber maßgeblich auf Initiative des Mädchens.

Fakt ist: Die Sex-Übergriffe des Vaters auf die Tochter waren auch zunächst bei der Polizei angezeigt worden, die Anzeigen später aber sowohl von der Mutter als auch der Tochter wieder zurückgezogen worden. Mit Blick auf fehlende Belastungszeugen war das Strafverfahren gegen den Herner Vater schließlich auch folgenlos eingestellt worden.

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Nachdem sich diese Missbrauchsvorwürfe der Tochter im Familien- und Bekanntenkreis herumgesprochen hatten, war schließlich auch die Nichte vor ihrem Vater in der Öffentlichkeit weinend zusammengebrochen. Und hatte offenbart, dass ihr Onkel sie sexuell missbraucht hat. Mit Blick auf den Ablauf der Missbrauchstaten hatte der BGH das erste Bochumer Urteil als einwandfrei bestätigt, so dass die sexuellen Übergriffe auf die kindliche Nichte jetzt im zweiten Prozess gar nicht mehr zu hinterfragen waren. „Bindend ist bindend“, sagte Richter Stefan Culemann am Freitag, 22. November, in der Begründung des neuen Urteils.

Was der BGH allerdings am ersten Urteil kritisiert hatte, waren an der einen oder anderen Stelle rechtsfehlerhaft angewendete Strafschärfungs-Kriterien. Bei der Suche nach der neuen Strafe wurde das von den Richtern nun durch einen Abschlag von insgesamt einem Jahr auf die ursprünglich verhängten fünf Jahre Haft korrigiert. „Auch nach unserem Urteil bleibt es aber dabei, dass Sie ins Gefängnis müssen“, sagte Richter Stefan Culemann zum Angeklagten. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte auch inklusive Fehlerkorrektur weiterhin fünf Jahre Haft für angemessen gehalten.