Herne. Der Wohnraum wird knapper, Mieten werden teurer. Die Stadt Herne führt deshalb eine Quote für den geförderten Wohnungsbau ein. Reicht sie aus?
Für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbare Wohnungen zu finden. Herne steuert jetzt mit einer Quote für den geförderten Wohnungsbau gegen. Mindestens 25 Prozent der Wohnungen in Neubaugebieten, so beschloss der Rat, sollen ab 1. Januar 2025 öffentlich gefördert werden.
Der Druck auf dem Wohnungsmarkt steigt auch in Herne. Laut Rathaus sind die Mieten in den vergangenen zehn Jahren um rund 35 Prozent gestiegen, die in Neubauten sogar um 65 Prozent. Parallel dazu gibt es in Herne immer weniger geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt. Weil Belegungsbindungen ausgelaufen seien, sei die Zahl dieser Wohnungen seit 2013 um rund 30 Prozent gesunken, so die Verwaltung. Eine Verbesserung verspricht sie sich durch besagte Quote. Diese gibt es bereits in anderen Städten.
Herner Linken hätten sich von der Stadt mehr Mut gewünscht
Damit verfolgt das Rathaus drei Ziele: die Schaffung von bezahlbarem, qualitativ hohem und barrierefreiem Wohnraum, die Möglichkeit für Menschen mit geringerem Einkommen, Wohnungen zu finden sowie die bauliche und soziale „Durchmischung“ von Neubaugebieten.
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Der Rat gab am Dienstag, 1. Oktober, einstimmig grünes Licht für die Quote. Kritik gab es nur von der Linken. „Wir hätten uns eine höhere Quote gewünscht“, sagte Ratsfrau Veronika Buszewski. „Ein bisschen mehr Mut“ seitens der Stadt wäre hier nötig gewesen. „Man kann sich immer mehr wünschen“, entgegnete Baudezernent Stefan Thabe. Er wolle lieber „vorsichtig anfangen“. Die Stadt werde den Wohnungsmarkt aber beobachten, nachjustieren könne man dann später, wenn nötig, noch immer. Zugleich warb Thabe dafür, Sozialwohnungen bei Bauvorhaben einzuplanen: Die Förderbedingungen seien aktuell extrem gut.
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- Bei öffentlich geförderten Wohnungen - auch Sozialwohnungen genannt - erhält der Vermieter für den Bau von Wohnhäusern eine staatliche Förderung, etwa Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Dafür verpflichtet er sich, Wohnungen für einen bestimmten Zeitraum zu einem festgelegten Preis zu vermieten, der deutlich unter den Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt liegt.
- Vermieten darf der Wohnungseigentümer die Wohnung dann nur an Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein. Diesen Schein - auch „WBS“ genannt - können Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt beantragen.