Herne/Bochum. Ein Betrügerpaar aus Herne gönnt sich mit geklauten Identitäten ein Luxusleben – zum Ärger von Verwandten. Vor Gericht gab es die Quittung.

Nach einer Serie von Warenbestellungen auf Kosten anderer ist ein Paar aus Herne am Bochumer Landgericht erneut wegen Betrugs zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die 15. Berufungskammer erhöhte die erstinstanzliche Strafe des Herner Schöffengerichts sogar noch leicht. Gegen die Frau (37) und den Mann (35) wurden jeweils drei Jahre Haft verhängt.

Die Herner hatten über Monate hinweg im Internet Bestellungen aufgegeben, die gelieferten Waren aber nie bezahlt. Bevorzugt geordert worden waren Delikatessen, Feinkost und Lebensmittel. Auf den vor Gericht verlesenen Bestell-Listen standen unter anderem Rinderfiletspitzen, Hähnchenbrust, Artischockenherzen, Honigmelonen, edle Süßigkeiten und Gebäck. Aber auch Möbel, Elektrogeräte, Spielzeug und Konzertkarten hatte das Paar regelmäßig geordert. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Urteil auf rund 10.000 Euro – umfasst aber wohl auch nur die Spitze des Eisbergs.

Weil das Herner Paar die Online-Bestellungen sehr häufig auf Namen von engen Verwandten aufgegeben hatte, stapelten sich bei den Angehörigen anschließend die Strafanzeigen. „Bei mir waren es zwölf, bei meiner Tante neun, bei meinem Mann zwei und bei meinem Sohn vier Anzeigen“, hatte sich die Halbschwester der jetzt verurteilten Hernerin beim Prozessauftakt erinnert.

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Bei den Bestellungen hatte das Herner Paar mehrfach als Zahlmethode Lastschrift gewählt und dabei zuvor im Netz ausspionierte Kontodaten angegeben. Mit der Kontonummer der Stadt Herne hatte das Paar versucht, sich für insgesamt 509,99 Euro einen Multikocher, einen Staubsauger und einen Eierkocher nach Hause liefern lassen. Auch die Bankdaten einer Herner Hilfeeinrichtung waren von dem Paar missbraucht worden. Mit der IBAN der Stadt Hamm hatten die Angeklagten Feinkost für 524 Euro geordert. In allen drei Fällen war der Betrug aber vor einer Abbuchung noch aufgefallen. Über die angegebene Bestellanschrift hatten die Ermittler später aber leichtes Spiel, den Hernern auf die Spur zu kommen.

Im Berufungsprozess hatten die Angeklagten vergeblich gehofft, ihre Strafen abmildern zu können. In erster Instanz in Herne waren im Mai 2023 drei Jahre Haft für die vorbestrafte Frau und zweieinhalb Jahre für den Mann verhängt worden. Die Bochumer Richter stützten ihre Urteilskorrektur aber auf die von der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer härten Strafe eingelegte Berufung: und erhöhten die Strafe des Herners um sechs Monate Haft. Das Urteil umfasst 26 vollendete und fünf versuchte Betrugstaten.