Herne. Die Kritik war groß, als ein Streichelzoo mit Kängurus und Schlange nach Herne gekommen ist. Das Veterinäramt hat ihn geprüft – und entschieden.

Riesenschlange, Kängurus, Kamele und Co. sind unter dem Namen „Skippy‘s Kinderwelt“ im Streichelzoo samt Hüpfburgenpark in Herne unterwegs. Die WAZ-Redaktion hat über die Kritik auf Facebook und von Tierschutzorganisationen sowie die Sicht des Betreibers berichtet. Nun hat das zuständige Veterinäramt den Betrieb geprüft – und grünes Licht gegeben.

Das Tierschutzgesetz regelt die Haltung von Tieren

Für drei Wochen, vom 7. bis zum 30. Juni gastiert Skippy‘s Kinderwelt, ein Hüpfburgenpark samt Streichelzoo, auf dem Real-Parkplatz am Großmarkt 4 in Herne. Zu den rund 40 Tieren gehören neben domestizierten Tieren wie Hunde, Ponys, Alpakas und Kamele auch Känguru Skippy, Namensgeber der Kinderwelt, und Würgeschlange Tonga, eine Tigerpython. 

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Laut Tierschutzgesetz braucht es für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, wie in diesem Fall das gewerbliche Zurschaustellen, eine behördliche Erlaubnis des Veterinäramtes. Grundsätzlich gilt: Jedes Tier muss seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Ihm dürfen keine Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Der Streichelzoo von „Skippy‘s Kinderwelt“ beinhaltet neben Kamelen und Ziegen auch Wallabys wie Skippy, der Namensgeber der Kinderwelt.
Der Streichelzoo von „Skippy‘s Kinderwelt“ beinhaltet neben Kamelen und Ziegen auch Wallabys wie Skippy, der Namensgeber der Kinderwelt. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

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Das sagt das Veterinäramt zu Skippy‘s Kinderwelt in Herne

„Wenn wir den Standort wechseln, überprüft uns das zuständige Veterinäramt“, sagte Julia Belles im WAZ-Gespräch. Svenja Küchmeister, Sprecherin des Kreises Recklinghausen, teilte der WAZ auf Nachfrage jedoch mit, dass zu dem Zeitpunkt des WAZ-Gesprächs keine Prüfung des Betriebs an dem Herner Standort durch das Veterinäramt stattgefunden habe. Das sei nicht zwingend notwendig, wenn der Zirkus aus der Region komme und dem Veterinäramt bekannt sei. Nach der WAZ-Anfrage ist eine Kontrolle angesetzt worden.

Vor der Luftanlage der Hüpfburgen auf dem Real-Parkplatz in Herne steht das Gehege mit Kamelen und Dromedaren.
Vor der Luftanlage der Hüpfburgen auf dem Real-Parkplatz in Herne steht das Gehege mit Kamelen und Dromedaren. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Am Freitag, 14. Juni, eine Woche nach Eröffnung des Betriebs, haben Mitarbeitende des Veterinäramtes den Betrieb geprüft, teilt Svenja Küchmeister auf WAZ-Nachfrage mit. „Es gab kleine Dinge, die angepasst werden mussten.“ Bestehende Liegeflächen für die Tiere haben mehr Einstreu gebraucht. In den Gehegen der Wallabys habe Sand gefehlt, bis dato sind sie auf Asphalt herumgelaufen. Am Mittwoch, 19. Juni, sei die Nachkontrolle gewesen. „Es wurde alles gemacht. Der Betreiber war sehr bemüht“, sagt die Sprecherin.

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Wie ordnet das Veterinäramt den Lärm durch die Belüftungsanlage der Hüpfburgen und der Kinder ein? „Der Lärm wäre problematisch, wenn man feststellen würde, dass die Tiere gestresst sind.“ Die Tiere seien stattdessen in einem entspannten Zustand gewesen. „Nichts spricht gegen die Auflagen.“ Skippy’s Kinderwelt kann daher bis Sonntag, 30. Juni, weiterhin geöffnet bleiben.

Neben 14 bunten Hüpfburgen steht in Herne ein Streichelzoo mit 40 Tieren.
Neben 14 bunten Hüpfburgen steht in Herne ein Streichelzoo mit 40 Tieren. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

So ordnen Tierschutzorganisationen das Gesetz ein

„Das Veterinäramt kontrolliert auf Grundlage dessen, was gesetzlich zulässig ist und nicht, was wünschenswert ist“, ordnete Küchmeister beim ersten WAZ-Gespräch die Aufgabe des Veterinäramtes ein. Es gebe gesetzliche Vorlagen, aber keine konkrete Checkliste, mit der die Mitarbeitenden die Kontrolle eines solchen Betriebes durchführen, fügt sie nun hinzu.

„„Das Veterinäramt kontrolliert auf Grundlage dessen, was gesetzlich zulässig ist und nicht, was wünschenswert ist.““

Svenja Küchmeister, Sprecherin Kreis Recklinghausen

Laut Peta und dem Deutschen Tierschutzbund liegt darin ein grundlegendes Problem: Der gesetzliche Rahmen sei schwammig und unkonkret formuliert und gehe nicht auf spezielle Tierarten und ihre Bedürfnisse ein. Für Tiere in Zirkussen gebe es zwar die sogenannten „Zirkusleitlinien“, diese seien jedoch nicht rechtsverbindlich. Es liege dann im Ermessen des Veterinäramtes, zu entscheiden, ob es dem Tiergesetz entspricht. Außerdem seien sie veraltet, entsprechen nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und liegen hinter den Vorgaben für Zoos, so eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes.

In dem Streichelzoo in Herne sind auch Alpakas.
In dem Streichelzoo in Herne sind auch Alpakas. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Hinzu kommt, dass viele Amtsveterinäre nicht auf die im Zirkus vertretenen Wildtierarten spezialisiert seien und mögliche Leiden der Tiere nicht immer erkennen. Exotische oder Wildtiere seien jedoch besonders anspruchsvoll zu halten und unterzubringen, sagt Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei Peta. Veterinärinnen und Veterinäre können nur das prüfen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Folge: „Häufig werden von Veterinärämtern auch schlechte Haltungsbedingungen abgenommen“, sagt Höffken.

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„Aus Tierschutzsicht ist das sehr kritikwürdig, da die Tiere zur Bespaßung der Kinder vorgezeigt werden. Das hat nichts mit artgerechter Haltung zu tun“, sagt der Fachreferent von Peta. Auch der Deutsche Tierschutzbund sagt: „Das Mitführen und Zurschaustellen von Tieren – insbesondere von Wildtieren – im Zirkus oder zirkusähnlichen Projekten wie „Skippy‘s Kinderwelt“ ist sehr kritisch zu sehen und aus Tierschutzsicht abzulehnen.“ Das Wohl der Tiere stehe hinten an.