Herne. Susanne Hoffmann (63) nutzt drei Jahre nach dem Tod ihres Lebensgefährten dessen Kleingarten. Nur kommt plötzlich die Räumung – und mächtig Ärger.
Es geht hoch her in der Kleingartenanlage am Voßnacken: Susanne Hoffmann steht wütend am Zaun, nachdem sie vor die Tür gesetzt wurde. Sie prangert den Vorstand der Anlage der „Bahn-Landwirtschaft“ öffentlich an. Ihre Hühner sollen getötet werden, behauptet sie. Sie sei von vier Menschen regelrecht überfallen und von einem Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt worden. Der Vorstand wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe und sieht sich im Recht.
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Lebensgefährte Lambert stirbt vor drei Jahren – die Pacht endet
Fakt ist: Die 63-Jährige steht jetzt auf der Außenseite des Zaunes und darf die Parzelle mit der Nummer 21 nicht mehr betreten. Ein dickes Schloss sichert den Garten. Susanne Hoffmann wirft Brot über den Zaun. Die Hühner picken es auf. „Ich komme nicht mehr an meine Sachen. Alles wurde durchwühlt“, sagt die Hernerin.
Was unstrittig ist: Die Geschichte beginnt mit dem Tod des Lebensgefährten von Susanne Hoffmann vor drei Jahren. Ihr „lieber Lambert“ hatte die Parzelle von der „Betrieblichen Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG“ gepachtet. „Am 2. Juni haben wir nachmittags neue Hühner gekauft und sie noch hier hingebracht. Abends um halb elf sind wir noch gucken gegangen. Ich bin mit meinem Mann nach Hause gefahren, habe ihm noch einen Gute-Nacht-Kuss gegeben. Am anderen Morgen habe ich ihn tot im Bett gefunden. Ich komme heute immer noch nicht klar damit“, sagt Hoffmann.
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Schreiben vom 5. Juni mit Betretungsverbot für Hoffmann
Nach dem Tod von Lambert habe sie die Anlage weitergepflegt, sagt Hoffmann. Das Problem: Hoffmann und ihr Lebensgefährte waren nicht verheiratet. Die Pacht ging nicht auf die Lebensgefährtin über, gesteht auch Hoffmann ein. Sie nutzte und pflegte die Anlage ohne gültigen Pachtvertrag, was Hoffmann gar nicht bestreitet.
Jetzt sei aus ihrer Sicht extrem kurzfristig die Räumung gekommen. Mit Schreiben vom 5. Juni teilt die Bahn-Landwirtschaft schrfitlich mit, dass Hoffmann „nach mehreren erfolglosen mündlichen Warnungen“ den Garten nicht mehr betreten darf. Es gebe keine rechtliche Grundlage. Jetzt, am Sonntag, wurde der Garten dann mit einem Schloss verriegelt. „Meine Privatsachen sind immer noch da drin“, sagt Hoffmann. Sie sorge sich um die Hühner. Geräumt hatte Hoffmann die Anlage nicht wie gefordert.
Der Vorstand sieht sich im Recht. Die Räumung sei vor 14 Tagen angkündigt worden. „Sie hat nichts getan“, sagt der Vorstand, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Die Statuten des Vereins sähen es vor, dass der Pachtvertrag mit dem Tod ende. Und nach dem Ableben von Susanne Hoffmanns Lebensgefährten sei der Vertrag nicht verlängert worden. Es spiele gar keine Rolle, dass Hoffmann nichts mit der Bahn zu tun hatte, was in der Bahn-Anlage ja Voraussetzung sein könnte: „Sie ist noch nicht einmal Vereinsmitglied.“
Frage nach Erbberechtigungsschein für verbliebene Sachen
Anders als bei einer Wohnung könne man die Parzelle einfach räumen und verriegeln, sagt der Vorstand. Das Gelände sei nicht mit Wohnraum gleichzusetzen. „Man darf ja hier nicht wohnen.“ Die verbliebenen Gegenstände rechnet der Verein nun dem Verstorbenen zu. Man könne sie nicht einfach an Susanne Hoffmann herausgeben: „Wir fragen jetzt nach einem Erbberechtigungsschein“, sagt der Vorstand.
Warum kommt das Thema ausgerechnet jetzt nach drei Jahren auf? Streit gab es zuletzt um eine Rechnung für Strom und Wasser. Susanne Hoffmann hält die 33,32 Euro fürs ganze Jahr 2023 für völlig überzogen. Der Vorstand pocht auf das Geld und betont: Die Hühner sollten nicht getötet werden. Der Vorstand will sie nun vom Veterinäramt abholen lassen.
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