Herne. Immer wieder versuchen Betrüger Vertragsabschlüsse an der Haustür zu erreichen. Diesmal behaupten sie, dass die Herner Stadtwerke pleite seien.

Die ungebetenen Gäste behaupten an der Haustür, dass die Herner Stadtwerke pleite seien. Deshalb seien sie nicht mehr für die Energielieferung zuständig und würden mit einem anderen Anbieter fusionieren. Der Kunde solle darum schnell ein zeitlich begrenztes Angebot unterschreiben.

Die Stadtwerke weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen und warnen vor Vertragsabschlüssen und Preisgabe sensibler Daten an der Haustür. Wer ungewollt einen Vertrag abgeschlossen habe, könne sich bei den Stadtwerken unter 02323 592-555 melden.

Verbraucherzentrale hat grundsätzliche Tipps

Die Verbraucherzentrale hat ein paar grundsätzliche Tipps, wie man sich bei ungebetenen Gästen an der Haustür oder am Telefon verhalten kann: Wenn jemand an der Wohnungstür klingelt und einen Vertrag abschließen möchte, sollte Vorsicht geboten sein. Denn an der Haustür habe man keine Möglichkeit, Vertragsangebote zu vergleichen. Was soweit ganz generell gilt, betreffe besonders Menschen mit Sprachschwierigkeiten, einige Vertreterinnen und Vertreter nutzten die Probleme schamlos aus.

Die Rechtslage bei Haustürgeschäften

Die Verbraucherzentrale weist auch auf die Rechtslage bei Haustürgeschäften hin: Wurde einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, sei der Vertrag zwar wirksam, könne aber in aller Regel widerrufen werden. Durch einen Widerruf sei man nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist laufe aber unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem der Vertrag geschlossen wurde, erst mit ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht. Ab dem Tag, an dem diese Belehrung beim Verbraucher oder der Verbraucherin eingeht, habe dieser bzw. diese 14 Tage Zeit, einen Widerruf abzusenden.

In der Regel erhielten sie die Belehrung über das Widerrufsrecht gleichzeitig mit dem Begrüßungsschreiben beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Der Widerruf müsse dem Vertragspartner gegenüber erklärt werden. Aus Beweisgründen empfehlen die Verbraucherzentralen den Versand als Einschreiben. Wurde über das Widerrufsrecht nicht informiert, habe man sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Mehr zum Thema

„Lassen Sie niemals einen Vertreter in die Wohnung! Geben Sie keine Informationen wie Zählernummer oder Bankdaten preis! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen! Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie lieber nicht!“, so die Verbraucherschützer weiter. Und: „Wenn das Telefon klingelt und der/die Anrufer/in ist unbekannt, direkt auflegen!“

Auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW ist ein Musterbrief für einen Widerruf erhältlich: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2019-08/Musterbrief_Widerruf_Energie.pdf