Bochum/Herne. Eine gestalkte Frau aus Wanne-Eickel begeht Selbstmord. Ihr Ex-Partner trägt dafür keine juristische Schuld, urteilt das Bochumer Landgericht.

Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Suizid einer 49-jährigen Frau aus Wanne-Eickel ist deren Ex-Partner (53) am Mittwoch am Bochumer Landgericht wegen Nachstellung und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung plus 150 Sozialstunden verurteilt worden. Die 3. Strafkammer reduzierte damit ein erstes Urteil des Schwurgerichts in der Höhe und im Schuldspruch spürbar. „Eine moralische Schuld für das, was passiert ist, tragen Sie sicherlich“, sagte Richter Nils Feldhaus an die Adresse des Angeklagten. Juristisch betrachtet sei der Entschluss seiner auch gesundheitlich und finanziell angeschlagenen Ex-Partnerin, im Juni 2018 „sich selbst mit einer Überdosis Tabletten das Leben zu nehmen“, allerdings für den Angeklagten nicht vorhersehbar gewesen. Gerade das sei aber zwingende Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Nachstellung mit Todesfolge. „Letztlich konnten wir nicht mit Sicherheit feststellen, welche Gemengelage dazu geführt hat, Suizid zu begehen“, hieß es.

Der wegen Nachstellung mit Todesfolge Angeklagte und sein Anwalt Egbert Schenkel (l.) beim Prozess vor der 3. Strafkammer im November 2021.
Der wegen Nachstellung mit Todesfolge Angeklagte und sein Anwalt Egbert Schenkel (l.) beim Prozess vor der 3. Strafkammer im November 2021. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Dass der vorbestrafte Frauenbelästiger seine Ex-Partnerin vor deren Suizid permanent tyrannisiert, beleidigt und verängstigt hat, stehe laut Gericht völlig außer Frage. Das hatten zuvor auch schon andere Ex-Partnerinnen durchgemacht, einer war sogar Hundekot unter den Autotürgriff geschmiert worden. Das Schwurgericht hatte im Juli 2019 noch vier Jahre Haft verhängt, der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch später gekippt.

Brauchen Sie Hilfe?

Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.