Herne. Im Stalker-Prozess hat das Schwurgericht den Herner Angeklagten zu vier Jahren Haft verurteilt. Das sind die Gründe für das Strafmaß.
Weil er nach Überzeugung des Bochumer Schwurgerichts seine Ex-Partnerin (49) aus Wanne-Eickel durch permanentes Nachstellen in den Suizid getrieben hat, ist ein vorbestrafter Stalker (50) aus Röhlinghausen am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gleichzeitig wurde der Angeklagte nach acht Monaten U-Haft unter strengen Meldeauflagen wieder auf freien Fuß gelassen.
Gericht: Der Angeklagte wollte die Frau demütigen und psychisch verletzen
„Die Kammer geht davon aus, dass der Suizid der Frau ganz entscheidend auf dem Motiv beruhte, dass das Nachstellen des Angeklagten beendet wird“, hieß es in der Urteilsbegründung. Permanente Beleidigungen, Sprünge aus dem Gebüsch und das nahezu tägliche Auflauern des Fleischers an der Wohnung der Frau an der Edmund-Weber-Straße haben laut Urteil dazu geführt, dass sich seine Ex-Partnerin in der ersten Hälfte des Jahres 2018 immer mehr zurückgezogen habe. „Der Angeklagte wollte Präsenz zeigen, sie demütigen, sie in Angst versetzen und sie psychisch verletzen“, sagte der Vorsitzende Richter Josef Große Feldhaus.
Einem Zeugen gegenüber soll der Angeklagte nur wenige Tage vor dem Suizid angekündigt haben: „Ich mache sie fertig.“ Vor allem die im Prozess abgespielten Handyvideos, die die Wanne-Eickelerin zuletzt nahezu bei jedem einzelnen Gang auf die Straße angefertigt hatte, hätten auf beeindruckende Weise gezeigt, wie sehr das Leben der 49-Jährigen vom Angeklagten beeinträchtigt worden ist, so die Richter. Mit einer Freundin hatte die Wanne-Eickelerin häufig parallel zu den Videoaufnahmen gechattet und dabei sogar extra ein Codewort für einen sofortigen Notruf vereinbart.
Der Angeklagte nimmt das Urteil ohne Regung hin
Den Körper weggedreht, das Gesicht ganz bewusst abgewendet von den Blicken der Zuschauer: Der Angeklagte nahm das Urteil ohne Regungen entgegen. Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann, der sogar sechseinhalb Jahre Haft beantragt hatte, hatte dem 50-Jährigen in seinem Plädoyer insbesondere vorgeworfen, sich während der Hauptverhandlung „zeitweise belustigt und bestens gelaunt“ präsentiert zu haben.
Am 27. Juni 2018 hatte sich die Wanne-Eickelerin mit einem Mix aus Tabletten und Alkohol das Leben genommen. In einem Abschiedsbrief hatte sie sinngemäß den unerträglichen Psychoterror des Angeklagten als Grund für den Suizid angegeben. Der Haftbefehl gegen den bereits einschlägig wegen Stalkings zu Lasten seiner Ex-Frauen vorbestraften 50-Jährigen wurde mit dem Urteil vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Angeklagte muss sich künftig einmal wöchentlich, immer mittwochs auf der Polizeiwache in Wanne-Eickel melden. Binnen einer Woche kann er noch Revision gegen das Urteil einlegen. Wird das Urteil rechtskräftig, müsste der 50-Jährige die verhängte Strafe abzüglich bereits verbüßter U-Haft im Gefängnis absitzen. Das Urteil lautet auf Nachstellen mit Todesfolge und Beleidigung.