Herne. Eine Herner Krankenschwester schlägt schnellere FFP2-Masken-Pausen vor und wird auf eine andere Station versetzt. Ihre Rückkehr-Klage scheitert.
Niederlage für die Krankenschwester Kristin Zuber: Im Streit um die klinikinterne Versetzung der Hernerin im Anschluss an von ihr verlangte FFP2-Maskenpausen hat das Arbeitsgericht Herne am Donnerstag die Klage abgewiesen. Die Klägerseite reagierte enttäuscht.
Die Umsetzung der 46-Jährigen auf eine andere Station sei arbeitsvertragskonform und beanstandungsfrei abgelaufen, urteilte die 4. Kammer. Dass es sich um eine Strafversetzung gehandelt haben könnte, vermochte das Arbeitsgericht keinesfalls zu erkennen. „Es handelt sich um keine Maßregelung, die die Maßnahme der Versetzung als unwirksam erscheinen lässt“, sagte Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender in der mündlichen Urteilsbegründung. Im Gegenteil: Durch die zügige Umsetzung habe das Hospital den Maskenpausen-Besorgnissen der Hernerin persönlich zeitnah Rechnung getragen und zugleich den Betriebsablauf und Betriebsfrieden auf der Intensivstation stabilisiert, so das Gericht.
Klägerin hatte Versetzung als unrechtmäßige Disziplinierung empfunden
Die Krankenschwester hatte bis zum 30. November 2020 im Recklinghäuser Prosper-Hospital auf der interdisziplinären Intensivstation mit Corona-Patienten gearbeitet. Nach ihrem Vorstoß für regelmäßige FFP2-Masken- und Trinkpausen auf der Station (bestenfalls alle 75 Minuten, wie es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfehle), hatte das Hospital sie kurzfristig versetzt. Dieser Maskenpausen-Zyklus sei auf der Intensivstation organisatorisch nicht realisierbar, hatte das Prosper-Hospital argumentiert.
Gestützt hatte sich die Klinik dabei auf eine von einem Betriebsarzt mit getragene Gefährdungsbeurteilung, wonach - ohne den ordnungsgemäßen Klinikbetrieb zu gefährden - auf den Intensivstationen allenfalls alle 120 Minuten eine 15-minütige Maskenpause eingerichtet werden kann. Die Klägerin hatte den Stationswechsel als unrechtmäßige Disziplinierung empfunden. Aufseiten des Hospitals hatte man den Wirbel um den Wechsel dagegen nicht verstehen können, schließlich sei man letztlich nur dem Wunsch der Schwester auf mehr Maskenpausen nachgekommen. Auf der neuen Station sei tätigkeitsbedingt ein dauerhaftes Tragen von FFP2-Masekn nicht notwendig, so dass dort ausreichend Tragezeitpausen gewährleistet seien.
Klägerin kündigt sofort den Gang in die nächste Instanz an
Prosper-Anwalt Ralph Potthoff-Kowol betonte am Donnerstag im Anschluss an das Urteil: „Wir haben Mitarbeiterinteressen Rechnung getragen. Nichts anders ist passiert.“ Im Kern hatte das Gericht das zuvor durch die Klageabweisung genauso gesehen.
Dass man in diesem Konflikt überhaupt ein Urteil habe sprechen müssen, bezeichnete Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender als „sehr bedauerlich“. Schließlich hatten beide Parteien unterm Strich unisono Kompromissbereitschaft erkennen lassen. Das Prosper-Hospital hätte sich sogar darauf eingelassen, der Krankenschwester bei zugesagten 15-minütigen Maskenpausen alle zwei Stunden eine zügige Rückkehr auf die Intensivstation zum 1. Juni 2021 zu ermöglichen.
Wohl vor allem auch um kein Präjudiz für folgende Versetzungen zu schaffen, hatte das Hospital allerdings auf einen klarstellenden Passus im Vergleich gepocht, dass in diesem Fall keine Strafversetzung vorgelegen hat und davon auch keine Rede mehr sein kann. Das kam für die klagende Verdi-Vertrauensfrau und ihren Anwalt Peter Weispfenning aber keinesfalls infrage. „In meinen Augen war das eine Strafversetzung, und das lasse ich mir auch nicht verbieten“, erklärte Kristin Zuber. Unmittelbar nach der Urteilsniederlage kündigte die Klägerseite bereits auf dem Gerichtsflur den Gang in die zweite Instanz an. (Az.: 4 Ca 2437/20).
>> KLEINE KUNDGEBUNG VOR DEM GERICHTSGEBÄUDE
■ Zahlreiche Unterstützer hatten die Herner Krankenschwester am Donnerstag zum Gerichtstermin begleitet. Vor und nach dem Kammertermin hatten sich rund 20 Personen vor dem Eingang am Arbeitsgericht – unter Einhaltung von Maskentrage- und Abstandsregeln - zu einer kleinen Kundgebung versammelt.
■ Das Urteil wurde als lächerlich kritisiert. Man müsse schon „an den Osterhasen und den Weihnachtsmann zugleich glauben“, wenn das keine Strafversetzung gewesen sei, hieß es unter anderem.
■ Das Hospital hingegen zeigte sich das dem abweisenden Urteil zufrieden. „Nun ist es endlich an der Zeit, dass wir uns wieder voll und ganz auf die Versorgung unserer Patienten konzentrieren“, hieß es in einer Pressemitteilung.