Hamm/Recklinghausen. Der Berufungsprozess um ihre Versetzung nach geforderten Maskenpausen endete für die Herner Krankenschwester Kristin Zuber mit einem Rückschlag.
Neuer Prozess, neuer Rückschlag: Im Streit um ihre Versetzung nach zuvor von ihr verlangten FFP2-Maskenpausen ist die Herner Krankenschwester Kristin Zuber (46) auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben. Ihre Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 6. Mai wurde am Donnerstag am Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) als unbegründet abgewiesen. Der Grund ist allerdings eine Überraschung.
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Nach Auffassung der 18. LAG-Kammer war in der Berufungsinstanz über die umstrittene Maskendiskussion und die angeblich darauf fußende klinikinterne Versetzung „aufgrund zwischenzeitlich neu eingetretener Umstände nicht zu entscheiden“. Wie bekannt wurde, ist Kristin Zubers Versetzung nämlich von ihrem Arbeitgeber, dem Recklinghäuser Prosper-Hospital zwischenzeitlich (im November 2021) quasi nochmal angeordnet worden. Begründung: Angeblich lehnen sowohl Vorgesetzte wie auch weitere Pflegepersonen der Intensivstation die weitere Zusammenarbeit mit der Klägerin ab, hieß es vonseiten des Hospitals. Dazu muss man wissen: Die Krankenschwester hatte bis zum 30. November 2020 auf eben dieser interdisziplinären Intensivstation gearbeitet – und wollte mit ihrer Klage eigentlich ihre Rückkehr dorthin erreichen.
Gericht sieht völlig neuen Sachverhalt
Die Klärung eines „vollständig neuen Lebenssachverhalts“, hieß es in der Urteilsbegründung am LAG, sei allerdings zunächst der ersten Instanz vorbehalten. Konkret: Kristin Zuber müsste jetzt erneut zunächst am Herner Arbeitsgericht gegen die aktuelle Versetzungsanordnung und die dazugehörige Begründung klagen. Ihr Vorgehen gegen die erste Umsetzungsanordnung, so das LAG, habe sich „vielmehr überholt“, die Berufung sei deshalb unbegründet.
Aufseiten der klagenden ver.di-Vertrauensfrau zeigte man sich im Anschluss an das Urteil geschockt, sprach von einem „Schlag ins Gesicht“. Die nun „durch juristische Rafinesse“ entstandene Ausgangssituation sei enttäuschend, erschreckend und zermürbend. Ob und wie man nun reagiere, so Gewerkschaftssekretärin Marion Schäfer, werde man in Ruhe beraten.
Herner Arbeitsgericht wies Klage in erster Instanz ab
Rückblende: Kristin Zuber war Ende November 2020 nach ihrem Vorstoß für häufigere FFP2-Masken- und Trinkpausen auf der Intensivstation (bestenfalls 30 Minuten alle 75 Minuten) klinikintern auf eine andere Station versetzt worden. Während die Krankenschwester das Vorgehen als Strafversetzung bewertet hatte, hatte ihr Arbeitgeber anfangs darauf verwiesen, man sei damit doch letztlich nur schnellstmöglich ihrem Wunsch auf mehr Maskenpausen nachgekommen. Denn auf ihrer neuen Station sei tätigkeitsbedingt ein dauerhaftes Tragen von FFP2-Masken nicht notwendig, so dass dort ausreichende Tragezeitpausen gewährleistet seien. Davon abgesehen seien halbstündige Maskenpausen alle 75 Minuten auf einer Intensivstation nicht praxistauglich und umsetzbar, hatte es geheißen.
In erster Instanz am Herner Arbeitsgericht hatte die 4. Kammer die Umsetzung der 46-Jährigen auf eine andere Station als arbeitsvertragskonform und beanstandungsfrei beurteilt – und ihre „Rückkehr-Klage“ abgewiesen. Kristin Zubers Anwalt Peter Weispfenning hatte das Urteil später scharf kritisiert. Man müsse schon „an den Osterhasen und den Weihnachtsmann zugleich glauben“, wenn das keine Strafversetzung gewesen sei, hatte es unter anderem geheißen.
>>> Vergleich ist gescheitert
- Am Herner Arbeitsgericht schien im Mai 2021 trotz massiv gegenteiliger Ansichten zeitweise eine Kompromisslösung sogar zum Greifen naht. Über die Zusicherung von 15-minütigen Maskenpausen alle zwei Stunden hinaus hatte das Prosper-Hospital Kristin Zuber sogar da noch die von ihr gewünschte Rückkehr auf die Intensivstation in Aussicht gestellt.
- Ein solcher Vergleich war dann aber letztlich an einem vom Hospital zur rechtssicheren Nachahmer-Vermeidung unbedingt noch geforderten, von der Krankenschwester jedoch kategorisch abgelehnten Klarstellungs-Passus zur Frage einer „Strafversetzung“ gescheitert.
- Mit dem diskutierten Maskenpausen-Zyklus hätte sich die Klägerin wohl anfreunden können, mit der Rückkehr sowieso. Ihre Wahrnehmung des Stationswechsels als Strafversetzung wollte sich Kristin Zuber aber definitiv „nicht verbieten“ lassen.