Heiligenhaus. Eine Heiligenhauserin hat bislang einen Geschlechterwechsel beantragt: So gehen Heljensbad und die Stadt mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz um.
Das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz hat die Debatte um den Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumlichkeiten neu entfacht. Während das Gesetz Personen erleichtert, ihr Geschlecht offiziell zu wechseln, hat der Deutsche Sauna-Bund nun empfohlen, dass für den Zutritt zu Frauensaunen und anderen geschlechtsspezifischen Bereichen nicht der amtlich eingetragene Geschlechtseintrag entscheidend sein soll, sondern die biologischen Geschlechtsmerkmale einer Person.
Wie gehen das Heljensbad in Heiligenhaus und die Stadtverwaltung mit dieser Situation um?
Saunaregeln im Heljensbad nach biologischen Merkmalen
Holger Brembeck, Betriebsleiter des Heljensbades in Heiligenhaus, erklärt: „Wir haben eine Damensauna bei uns. An den Regeln für den Zutritt zu geschlechtsspezifischen Bereichen haben wir nichts geändert und richten uns nach den Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes.“ Demnach entscheiden auch in Heiligenhaus nicht die offiziellen Geschlechtseinträge, sondern die biologischen Merkmale darüber, wer Zutritt zur Frauensauna erhält. „Bislang hatten wir aber keine Probleme oder Rückmeldungen von Gästen zu diesem Thema“, so Brembeck. Auch besondere Herausforderungen durch die Regelung sieht er für sein Schwimmbad nicht.
Herausforderungen für öffentliche Einrichtungen in Heiligenhaus
In der Stadtverwaltung Heiligenhaus hat man die Änderungen durch das Selbstbestimmungsgesetz ebenfalls zur Kenntnis genommen. Laut Pressesprecher und Fachbereichsleiter Peter Parnow ist man noch dabei, die Situation zu prüfen und mögliche Anpassungen für öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Toiletten, zu erörtern. „Bislang haben wir noch getrennte Damen- und Herrentoiletten im Rathaus. Ob und wie wir hier Änderungen vornehmen, müssten wir mit unserem Immobilienservice besprechen“, erklärt er.
Parnow betont, dass ein Umbau zu geschlechtsneutralen Toiletten mit baulichen und finanziellen Herausforderungen verbunden wäre. „Logistisch wäre das sehr kompliziert. Wir bräuchten dafür extra Räumlichkeiten, was im engen Rathaus schwierig umzusetzen wäre. Die Kosten wären auch sehr hoch“, so der Pressesprecher.
Rechtliche Änderungen und praktische Umsetzung
Dennoch sieht die Stadtverwaltung die Bedürfnisse von Trans*-Menschen als wichtig an, betont Parnow. Denn die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürger, unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität, müsse stets berücksichtigt werden. Vorerst sei man in Heiligenhaus allerdings zurückhaltend, was größere Änderungen an den bestehenden getrennten Toilettenanlagen angeht.
Geschlechterwechsel in der Stadt Heiligenhaus
Bislang gab es in Heiligenhaus eine Person, die einen Geschlechterwechsel beantragt hat. Diese Person hat sich von Frau auf Mann umtragen lassen. Laut Resi Saar vom Standesamt der Stadt Heiligenhaus läuft das Verfahren folgendermaßen ab: Zunächst muss die Person eine Erklärung abgeben, dass sie ihr Geschlecht ändern möchte. Dafür hat sie drei Monate Zeit, um sich die Entscheidung gründlich überlegen zu können. Mit der Abschrift der Geburtsurkunde kann die eigentliche Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dann beantragt werden.
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„Die Erklärung können Personen, [die das 18. Lebensjahr vollendet haben,] selbst abgeben“, sagt Resi Saar. Dabei sind auch neue, dem Geschlechtseintrag entsprechende Vornamen zu bestimmen. Sofern der bisherige Name dem neuen Geschlecht entspricht, kann dieser jedoch beibehalten werden. „Der Ablauf ist recht unkompliziert“, fügt Saar hinzu.
Regelung des Deutschen Sauna-Bunds bleibt umstritten
Das ist dem Selbstbestimmungsrecht zu verdanken, das Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus als „einen ganz besonderen Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“ bezeichnete. Denn mit dem neuen Gesetz wird „die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität“.
Dennoch bleibt die Empfehlung des Deutschen Sauna-Bundes umstritten. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD+) kritisiert den Leitfaden scharf. Zudem sei unklar, nach welchen Kriterien eine nicht-binäre Person am Erscheinungsbild identifiziert werden solle. Der Leitfaden könne des weiteren auch cisgeschlechtliche Personen betreffen, „die nicht den heteronormativen Vorstellungen des Personals entsprechen“, so Julia Monro, Vorsitzende des Verbandes.